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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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Verlängerung der Coronamassnahmen: Bundesrat geht den richtigen Weg

Mittwoch, 19. Jan 2022
Mehr als 30 000 positive Covid-19-Fälle und eine Reproduktionsrate über 1: Die Lage an der Pandemiefront ist nach wie vor sehr angespannt. Mit der Verlängerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus geht der Bundesrat auf Nummer sicher. Die Angestellten Schweiz begrüssen dies.
Die Home-Office-Pflicht und die Kontaktquarantäne gelten nur bis Ende Februar. Die anderen Massnahmen, insbesondere 2G, 2G+ und die Maskenpflicht in Räumen, werden bis Ende März verlängert. Anfang Februar plant der Bundesrat, eine Auslegeordnung zum Thema Coronamassnahmen zu machen. Allenfalls werden die Massnahmen danach angepasst.
 
Der Bundesrat möchte die Kontaktquarantäne vorderhand beibehalten. Dies ist aus Sicht der Angestellten Schweiz eine sinnvolle Massnahme, um die Verbreitung des Virus einzugrenzen. Der Verband ist sich jedoch bewusst, dass dies für viele Betriebe eine Herausforderung ist.
 
Viele Unternehmen haben sich gut an die Situation angepasst und ihre Umsätze leiden nur wenig unter der Pandemie. Andere Unternehmen hingegen sind von der Krise stark betroffen. Die Unterstützung durch den Bund und die Kantone muss deshalb so lange wie nötig fortgesetzt werden. Der Bundesrat hat die Bestimmungen zur Kurzarbeit vorerst nicht verlängert. Dies muss er aus Sicht der Angestellten Schweiz je nach Entwicklung der Situation tun. Die Gesundheitskrise darf sich nicht zu einer allgemeinen Wirtschaftskrise auswachsen.
 
Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Arbeitnehmenden können in eine schwierige Situation geraten. Nicht jeder und jedem gefällt es, im Home Office zu arbeiten und den direkten Kontakt zu seinen Arbeitskollegen zu verlieren. Zudem belastet viele Menschen, dass man nicht weiss, wann genau die Krise vorbei sein wird. Die Angestellten Schweiz fordern die Arbeitgeber auf, sich für die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden einzusetzen. Hast du das Gefühl, dein Unternehmen engagiere sich in diesem Bereich nicht ausreichend oder versucht, Massnahmen umzusetzen, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Die Angestellten Schweiz sind dein Partner für ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement. Weitere Informationen findest du auf unserer Website.
 
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