JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.

Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
Schliessen
  • angestellte teaser schmal

Newsroom

Sich informieren.

Am Puls sein.

Vernehmlassung Flexibilisierung Arbeitsgesetz: Gesundheitsschutz wird nicht genügend berücksichtigt

Mittwoch, 21. Nov 2018

Mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeit wollen Arbeitnehmende heutzutage auch flexibler und mobiler arbeiten können. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat dementsprechend zwei Vorentwürfe zur Modernisierung des Arbeitsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die plattform unterstützt zwar die Zielvorgaben der parlamentarischen Initiative Graber, doch müssten die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden deutlich verstärkt werden.

Die plattform ist der Ansicht, dass die parlamentarische Initiative Graber hinsichtlich einer moderneren Gestaltung des Arbeitsgesetzes den richtigen Weg einschlägt. Diese verlangt verschiedene Lockerungen bis hin zur Abschaffung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Überzeitvorschriften für Arbeitnehmende in Führungsfunktionen. Die plattform ist jedoch auch der Ansicht, dass Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden unzureichend berücksichtigt werden und weiter ausgebaut werden müssen.

Die plattform lehnt somit die vorgeschlagene Abschaffung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die Anwendung des Nettoprinzips bei der jährlichen Überzeit ab. Sie schlägt ein Jahresarbeitszeitmodell vor, welches sich einfacher und flexibler als die jetzige Gesetzgebung gestaltet und die Arbeitnehmenden besser als im vorliegenden Vorschlag der WAK-S schützt. Dieser Vorschlag kommt den neuen gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Bedürfnissen entgegen und sieht vor, räumlich flexibles Arbeiten gesetzlich zu verankern.

Die plattform fordert folgende Anpassungen des Arbeitsgesetzes:


Forderungen in Bezug auf Flexibilität:

  • Vereinfachung der Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften: Ausdehnung des täglichen Arbeitszeitraums auf 15 Stunden und dementsprechend eine mögliche Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden (im Durchschnitt über 4 Wochen 11 Stunden)
  • Flexible Einteilung der Arbeit über die Arbeitswoche
  • Vereinfachte Überzeitregelung (max. 15 Stunden pro Woche, flexibel einsetzbar)
  • Vereinfachte Pausenregelung
  • Möglichkeit einer zeitlich beschränkten Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden

Forderungen in Bezug auf Rechtssicherheit:

  • Klare Regelung bei vorübergehend höherem Arbeitsaufkommen
  • Klare Richtlinien beim Arbeiten zu Hause (Home-Office) und ausserhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers

Forderungen in Bezug auf Gesundheitsschutz:

  • Psychischer Gesundheitsschutz ist in der Gesetzgebung verankert
  • Fokussierte Umsetzung und Monitoring der bestehenden gesetzlichen Vorgaben
  • Branchenlösungen: Branchen definieren Massnahmen entsprechend des Schutzbedarfs ihrer Anspruchsgruppen

Die plattform fordert keine Anpassungen des Arbeitsgesetzes in Bezug auf die geleistete Arbeitszeit.

  • Keine Veränderung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (45 Stunden)
  • Keine Veränderung der jährlichen Maximalarbeitszeit (52 x 45 Stunden)
  • Keine Veränderung der jährlichen Überzeit (170 Stunden, Bruttoprinzip)

Zudem sollte die Unterstellung im Jahresarbeitszeitmodell partnerschaftlich und gleichberechtigt erfolgen und käme nur für Angestellte mit grosser Arbeitsautonomie und mehrheitlicher Arbeitszeitautonomie (mehr als 50%) in Frage. Angestellte, die nach Einsatzplänen (auch Pikett) arbeiten, dürften dem Jahresarbeitszeitmodell nicht unterstellt werden.

Bei der parlamentarischen Initiative Keller-Sutter hingegen sieht die plattform zurzeit keinen gesetzlichen Änderungsbedarf. Die Auswirkungen der Verordnungsänderungen 2016 zum Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung werden momentan evaluiert. Die plattform wartet diese Ergebnisse ab, bevor weitere Lockerungen gefordert werden.

Vernehmlassungsantwort zur Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes

Weitere Auskünfte

Emily Unser, Verantwortliche Media Relations und Public Affairs, die plattform, Telefon +41 44 283 45 60
Dr. Ursula Häfliger, Verantwortliche Politik, die plattform, Telefon +41 44 283 45 78


Plattform für Angestelltenpolitik: Die plattform vertritt die gemeinsamen politischen Interessen von Angestellte Schweiz, des Kaufmännischen Verbandes (kfmv), der Schweizer Kader Organisation SKO, der Zürcher Gesellschaft für Personal-Management (ZGP) und veb.ch, dem Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen, gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Zusammen vertreten diese Verbände die Anliegen von rund 88‘000 Mitgliedern in bildungs-, wirtschafts- und angestelltenpolitischen Themen. Ziel ist es, übergeordnete politische Interessen zu bündeln und konsensorientierten und kompromissfähigen Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen.

Login
Kontakt
Suchen