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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

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  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Verschärfung der Flankierenden Massnahmen: Ständerat macht Schritt in die richtige Richtung

Dienstag, 25. Sep 2012

Der Ständerat ist heute einem gefährlichen Antrag der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zum Glück nicht gefolgt: Er will Erstunternehmer, welche Aufträge an Ketten von Subunternehmern mit ausländischen Angestellten weitergeben, in die Pflicht nehmen. Der Erstunternehmer soll für die ganze Kette haften, wenn es zu Lohndumping kommt. Der Ständerat anerkennt damit, dass nur eine Kettenhaftung ein Lohndumping wirksam bekämpfen kann. Die Angestellten Schweiz sind darüber erleichtert.

Leider ist diese Variante nur auf das Baugewerbe anwendbar. Das genügt nicht, da auch andere Branchen von Lohndumping betroffen sein können. Im Weiteren hat der Erstunternehmer die Möglichkeit, sich von der Haftung zu befreien, wenn er die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft hat. Dies lässt Spielraum offen und ist daher nicht die beste Lösung.

Weil immer mehr auch die Nachteile der Personenfreizügigkeit sichtbar werden, braucht es nicht viel, damit sich das Volk gegen sie wendet. Der Ständerat hat diesen Zusammenhang mit seinem Entscheid zum Glück erkannt.

Nun bleibt zu hoffen, dass auch der Nationalrat die Zeichen der Zeit erkannt hat und sich für die schärfere Variante aussprechen wird, wenn er das Geschäft behandelt.

Für Rückfragen:
Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 21, Natel 076 443 40 40

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