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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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Weitere Corona-Lockerungen geben der Wirtschaft Schub

Mittwoch, 12. Mai 2021
Der Bundesrat hat gute Nachrichten für die Wirtschaft und die Angestellten.

 

Die Fallzahlen entwickeln sich in die richtige Richtung, darum schlägt der Bundesrat weitere Lockerungen der Coronamassnahmen vor. Das ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft, insbesondere natürlich die Branchen, die immer noch unter den Einschränkungen leiden.

 

Der Bundesrat hat aber noch eine zweite gute Nachricht: Die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Dies sichert die Arbeitsplätze derjenigen Angestellten, deren Betriebe länger als bis zur Jahresmitte auf Kurzarbeit angewiesen sind.

 

Der Bundesrat hat auf der anderen Seite angekündigt, dass er die Unterstützung der Wirtschaft allmählich zurückfahren will. Dies ist sicher angebracht, wenn sich die Wirtschaft wieder erholt. Es sollte aber vorsichtig erfolgen, damit nicht kurz vor der vollständigen Erholung noch Betriebe harte Massnahmen treffen müssen.

 

Weiter soll die Home-Office-Pflicht gelockert werden, wenn in den Betrieben getestet wird. Die Arbeitgeber sind aufgerufen, diese Pflicht sehr ernst zu nehmen und ihre Angestellten nicht unnötig zu gefährden. Im Zweifelsfall ist Home-Office weiterhin eine gute Lösung.

 

Die weiteren Öffnungen im Bereich Freizeit stellen ein gewisses Risiko dar. Hier stehen weiterhin alle Bürger in der Pflicht, Verantwortung wahrzunehmen und die Vorsichtsmassnahmen nicht zu vernachlässigen, zu testen und sich impfen zu lassen. Dann haben wir gute Chancen, uns auf einen entspannten Sommer zu freuen.

 

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