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Zur Profitmaximierung soll bei Curtiss Wright knapp ein Fünftel der Belegschaft über die Klinge springen

Montag, 22. Jan 2018

Schon wieder macht ein amerikanisches Unternehmen mit Stellenabbau von sich reden. Curtiss Wright will knapp 20 Prozent der 100 Stellen in Neuhausen streichen. Dies nicht aus einer wirtschaftlichen Notwendigkeit heraus als vielmehr mit dem Ziel, den Profit zu maximieren.

Das lief im letzten Herbst schon bei Rockwell in Aarau so. Beim von GE im Dezember 2017 angekündigten Abbau von 1400 Stellen muss zumindest stark angezweifelt werden, dass dieses Ausmass notwendig ist.

Zweifel an der wirtschaftlichen Notwendigkeit der angekündigten Entlassungen kommen bei Curtiss Wright vor allem aus zwei Gründen auf. Erstens schreibt das Unternehmen schwarze Zahlen und erwirtschaftete letztes Jahr eine ansehnliche Rendite. Um diese Rendite, die nach US-Vorgaben mindestens erreicht werden muss, halten zu können, sollen nun Arbeitsplätze abgebaut werden. Zweitens wurde die Kurzarbeit, die ab April 2017 von der Abteilung Engineering und von Oktober bis Dezember 2017 von der ganzen Belegschaft geleistet wurde, nicht verlängert und für Januar 2018 kein neuer entsprechender Antrag gestellt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeit wären gar nicht erfüllt gewesen, da keine wirtschaftliche Notwendigkeit mehr dafür besteht.

Zu denken gibt der Arbeitnehmervertretung von Curtiss Wright und den Angestellten Schweiz, dass im für das Unternehmen existenziellen Bereich Forschung und Entwicklung abgebaut werden soll. Damit gefährdet man die eigene Zukunft.

Sehr stossend ist, dass Angestellte, die Kurzarbeit geleistet haben und damit Lohneinbussen in Kauf nehmen mussten, nun entlassen werden sollen. Das widerspricht komplett dem Sinn und Zweck der Kurzarbeit, nämlich Stellen zu erhalten.

Die Angestellten Schweiz fordern das Management von Curtiss Wright auf, auf den Stellenabbau zu verzichten und stattdessen andere Massnahmen zur Verbesserung der Rendite zu ergreifen. Dabei sind die Arbeitnehmervertretung und die Verbände beizuziehen.

Werden trotzdem Angestellte entlassen, dann fordern die Arbeitnehmervertretung von Curtiss Wright und die Angestellten Schweiz nebst weiteren sozialen Massnahmen den vollen Ausgleich des durch die Kurzarbeit erlittenen teilweisen Lohnausfalls.

 

Für Rückfragen:

Caroline Hasler, Rechtsanwältin, Kollektivarbeitsrecht und Sozialpartnerschaft Angestellte Schweiz, 044 360 11 54

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 21, 076 443 40 40

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