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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Bezahlter Urlaub für die Pflege kranker enger Angehöriger

Montag, 29. Mär 2021
Ein gesundheitliches Problem kann leider plötzlich auftauchen. Wie bei Alfred Sanfers Frau vor einem Monat. Sie erlitt einen Herzinfarkt, der sie teilweise arbeitsunfähig machte. Sie erholt sich schnell, aber für Alfred Sanfer ist klar, dass er seiner Frau von nun an täglich beistehen muss. Er macht sich Gedanken, wie er sich organisieren soll. Kann er freinehmen, seine Arbeitszeit reduzieren? Seit 2015 arbeitet er zu 100 % in einem Unternehmen, das dem Gesamtarbeitsvertrag für die MEM-Industrie unterstellt ist.

 

Seit dem 1. Januar 2021 haben Arbeitnehmende Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Pflege eines erkrankten Familienmitglieds oder Partners. Der Urlaub ist auf die für die Pflege notwendige Zeit begrenzt und darf drei Tage pro Fall und insgesamt zehn Tage pro Jahr nicht überschreiten (Artikel 329h Obligationenrecht). Die neue Bestimmung berechtigt also nicht nur zur Freistellung von der Arbeit zur Pflege des Angehörigen, sondern auch zur Lohnfortzahlung während dieser Zeit. Dies gilt z.B. auch für Eltern, deren Kind krank ist und nicht in die Krippe gehen kann, wie Sie hier lesen können.
Da es sich beim Gesundheitsproblem von Alfred Sanfers Frau nicht um eine einfache Grippe handelt, die in ein paar Tagen auskuriert ist, muss Alfred Sanfer umdisponieren und er ist bei der Pflege seiner Frau auf Hilfe angewiesen. Auf der Website von Info Workcare findet er nützliche Informationen und Ratschläge. Wichtig ist auch, dass Alfred Sanfer die Angelegenheit rasch mit seinem Arbeitgeber bespricht und dieser für die Situation Verständnis zeigt.

 

Sind Sie in einer solchen Situation? Der Rechtsdienst der Angestellten Schweiz berät Sie gerne!

 

Virginie Jaquet, Beraterin Angestellte Schweiz
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