MEM-Solidaritätsbeitrag
Bitte beachten Sie: Der Solidaritätsausweis wird nur Mitarbeitenden, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) unterstehen, ausgestellt.
Sie bezahlen einen Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- pro Monat. Dieser wird direkt vom Lohn abgezogen (Art. 4 MEM-GAV).
Zu Beginn des Jahres erhalten Sie Ihren Solidaritätsausweis, in der Höhe des im Vorjahr bezahlten Solidaritätsbeitrags.
Als Kollektivmitglied wird Ihre Arbeitnehmervertretung Ihren Solidaritätsausweis einsammeln oder bei der Personalabteilung einfordern.
Bitte benutzen Sie nur den Original-Solidaritätsausweis (blauer Hintergrund), den Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Keine Kopie erlaubt.
Als Einzelmitglied von Angestellte Schweiz, bitten wir Sie Ihren Solidaritätsausweis direkt an Angestellte Schweiz zu senden:
Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4601 Olten
Was bringt Ihr Solidaritätsausweis?
Sie profitieren von der Rückerstattung des Ausweises und einer Zuwendung. Sie stärken gleichzeitig auch die Angestellten Schweiz. Denn die Organisation, die am meisten Solidaritätsausweise bekommt, ist der stärkste GAV-Partner und hat demzufolge auch die stärkste Position bei den GAV-Verhandlungen.