MEM-Solidaritätsbeitrag
Unsere Mitglieder, die dem GAV MEM-Industrie unterstellt sind, erhalten jährlich bis zu CHF 182.—zurück.
Zur Finanzierung der Leistungen der Sozialpartnerschaft des GAV der MEM-Industrie wird allen unterstellten Mitarbeitenden ein Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- pro Monat direkt vom Lohn abgezogen (Art. 4 MEM-GAV). Dies ist auf der Lohnabrechnung ersichtlich.
Dafür erhalten Sie jeweils zu Jahresbeginn von Ihrem Arbeitgeber einen Solidaritätsausweis. Dieser gilt als Wertpapier (Original-Solidaritätsausweis) und kann weder kopiert noch weitergegeben werden. Er gilt als Nachweis Ihrer GAV-Unterstellung und Ihrer monatlichen Zahlungen des Solidaritätsbeitrages.
Als Mitglied der Angestellten Schweiz können Sie uns den Original-Solidaritätsausweis einreichen. So erhalten Sie jährlich bis zu CHF 182.— zurückvergütet (Rückerstattung Solidaritätsbeiträge Vorjahr von CHF 60.-- sowie eine Zuwendung von bis zu CHF 122.—jährlich je nach Mitgliederbeitrag).
Fünf Schritte um bis zu CHF 182.- im Jahr 2021 zurück zu erhalten
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Prüfen Sie auf Ihrer Lohnabrechnung, ob der Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- monatlich abgezogen wurde
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Am Anfang des Jahres stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Solidaritätsausweis bekommen haben
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Schicken Sie Ihren Solidaritätsausweis 2020 Ihrer Angestelltenvereinigung resp. Angestellte Schweiz
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Angestellte Schweiz vergütet Ihnen anschliessend bis zu CHF 182, zusammengesetzt aus CHF 60.—Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages sowie einer Zuwendung von bis zu CHF 122.--, je nach bezahltem Mitgliederbeitrag
Bitte vergessen Sie nicht, uns ihre aktuelle IBAN-Nummer mitzuteilen.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung telefonisch 044 360 11 11 oder per E-Mail info@angestellte.ch
Sind Sie noch kein Mitglied der Angestellten Schweiz? Werden Sie Mitglied und profitieren Sie zukünftig von einer Rückvergütung bis zu CHF 182.-.
Bitte benutzen Sie nur den Original-Solidaritätsausweis (blauer Hintergrund), den Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Keine Kopie erlaubt.
Als Einzelmitglied von Angestellte Schweiz, bitten wir Sie Ihren Solidaritätsausweis direkt an Angestellte Schweiz zu senden:
Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4601 Olten
Sofern in Ihrer Firma eine Angestellten-Vereinigung bzw. Mitgliederorganisation der Angestellten Schweiz existiert und Sie dort Mitglied sind, wird Ihr Solidaritätsausweis direkt von dieser eingesammelt und uns zugeschickt (Die Liste der Mitgliederorganisationen der Angestellten Schweiz ist auf www.angestellte.ch/verband/organisation/mitgliedorganisationen abrufbar)
GAV der MEM-Industrie
Vom GAV der MEM-Industrie profitieren über 100'000 Angestellte in der Branche. Er bietet ihnen mehrere Vorteile.
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