Weiterbildung im Personalverleih (Temptraining)
Temporärarbeitende profitieren von einer subventionierter Weiterbildung. Für weitere Informationen und die Anspruchsprüfung wenden Sie sich an Temptraining.
Es müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Sie müssen dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih unterstehen.
- Sie haben innerhalb von 12 Monaten mindestens 176 / 352 / 528 / 704 / 880 Stunden temporär gearbeitet. Eine Ausnahme gilt bei Arbeitssicherheitskursen: diese können ab dem ersten Arbeitstag besucht werden. Mehr Details auf www.tempservice.ch.
- Der Kurs darf noch nicht begonnen haben.
- Das Bildungsinstitut/die Schule muss von temptraining anerkannt sein.
- Der Kurs muss den Kriterien von temptraining entsprechen.
Im Weiteren braucht es ein Gesuch, welches bei temptraining eingereicht werden muss.