Personalverleih und Temporärarbeit
Verlässliche Anstellungsbedingungen auch für temporär arbeitende Angestellte.
Die Temporärarbeit verlässlich umgesetzt
Temporärarbeit ermöglicht Angestellten wie Unternehmen eine erhöhte Flexibilität, vor allem in Bezug auf die Einsatzdauer.
Das Modell kann für beide Seiten kurzfristig Vorteile bieten:
- Stellensuchende finden über Temporärarbeit oft den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
- Ungebundene Arbeitnehmende verpflichten sich nur für einige Monate und bleiben so flexibel für die Gestaltung ihres Lebensmodells
- Einsatzbetriebe können kurzfristige Auftragsspitzen abfedern
- Unternehmen können Rekrutierung, Administration und Lohnzahlung auslagern
Temporärarbeit ist das Modell für kurzfristige und begrenzte Arbeitseinsätze.
Ein transparenter und verlässlicher Rahmen ist dabei zentral.
Der GAV Personalverleih gibt der Branche den nötigen Rahmen
- Mindeststandards bei den Löhnen
- Krankentaggeldversicherung
- 42-Stunden Woche
- Kostenlose Weiterbildung
- Vorgaben bei der Einsatzdauer
Angestellte Schweiz ist verlässlicher Sozialpartner der Temporärbranche und Mitunterzeichner des Gesamtarbeitsvertrages Personalverleih.
Arbeitest du temporär? Als Mitglied erhältst du Geld zurück
Du bist Mitglied bei uns und temporär angestellt?
Als Mitglied hast du Anrecht auf Rückvergütung deiner Vollzugskosten-Abzüge, die dir bei deinem Temporäreinsatz vom Lohn abgezogen wurden.
Die Höhe der Abzüge findest du auf deiner Lohnabrechnung.
- Rückerstattung von bis zu max. 80% des Mitgliederbeitrages, je nach Einsatzdauer und Höhe der Abzüge
- Rückzahlungen bis zu max. 3 Jahre rückwirkend möglich
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- Kopien der Lohnausweise einreichen
- Einreichen an info@angestellte.ch oder
- Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
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4601 Olten
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