MEM-Solidaritätsbeitrag
Bis zu CHF 182.- Rückvergütung pro Jahr für die Mitglieder von Angestellte Schweiz, die dem GAV MEM-Industrie unterstellt sind.
Rückvergütung GAV MEM-Industrie
Zur Finanzierung der Leistungen der Sozialpartnerschaft des GAV der MEM-Industrie wird allen unterstellten Mitarbeitenden ein Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- pro Monat direkt vom Lohn abgezogen (Art. 4 MEM-GAV).
Dafür erhalten Sie jeweils zu Jahresbeginn von Ihrem Arbeitgeber einen Solidaritätsausweis. Dieser gilt als Wertpapier (Original-Solidaritätsausweis) und als Nachweis Ihrer GAV-Unterstellung und Ihrer monatlichen Zahlungen des Solidaritätsbeitrages.
Vier Schritte, um bis zu CHF 182.- Ihres Mitgliederbeitrags im Jahr 2022 zurückzuerhalten
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Prüfen Sie auf Ihrer Lohnabrechnung, ob der Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- monatlich abgezogen wurde
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Am Anfang des Jahres stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Solidaritätsausweis bekommen haben
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Als Mitglied schicken Sie Ihren Solidaritätsausweis 2022 Ihrem Hausverband oder Angestelltenvereinigung resp. direkt an Angestellte Schweiz
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Angestellte Schweiz vergütet Ihnen anschliessend bis zu CHF 182.- (Rückerstattung Solidaritätsbeiträge Vorjahr von CHF 60.- sowie eine Zuwendung von bis zu CHF 122.- jährlich je nach Mitgliederbeitrag).
Bitte benutzen Sie nur den Original-Solidaritätsausweis (blauer Hintergrund), den Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Keine Kopie erlaubt.
Einreichen Solidaritätsausweis an
Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4601 Olten
Tel. 044 360 11 11 / E-Mail info@angestellte.ch
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