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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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MEM-Solidaritätsbeitrag

Bis zu CHF 182.- Rückvergütung pro Jahr für die Mitglieder von Angestellte Schweiz, die dem GAV MEM-Industrie unterstellt sind. 

 

Rückvergütung GAV MEM-Industrie
Zur Finanzierung der Leistungen der Sozialpartnerschaft des GAV der MEM-Industrie wird allen unterstellten Mitarbeitenden ein Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- pro Monat direkt vom Lohn abgezogen (Art. 4 MEM-GAV).
Dafür erhalten Sie jeweils zu Jahresbeginn von Ihrem Arbeitgeber einen Solidaritätsausweis. Dieser gilt als Wertpapier (Original-Solidaritätsausweis) und als Nachweis Ihrer GAV-Unterstellung und Ihrer monatlichen Zahlungen des Solidaritätsbeitrages.

 

Vier Schritte, um bis zu CHF 182.- Ihres Mitgliederbeitrags im Jahr 2022 zurückzuerhalten

  • Prüfen Sie auf Ihrer Lohnabrechnung, ob der Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- monatlich abgezogen wurde
  • Am Anfang des Jahres stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Solidaritätsausweis bekommen haben
  • Als Mitglied schicken Sie Ihren Solidaritätsausweis 2022 Ihrem Hausverband oder Angestelltenvereinigung resp. direkt an Angestellte Schweiz
  • Angestellte Schweiz vergütet Ihnen anschliessend bis zu CHF 182.- (Rückerstattung Solidaritätsbeiträge Vorjahr von CHF 60.- sowie eine Zuwendung von bis zu CHF 122.- jährlich je nach Mitgliederbeitrag).
Bitte benutzen Sie nur den Original-Solidaritätsausweis (blauer Hintergrund), den Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Keine Kopie erlaubt.

 

soliausweis redim 

 

Einreichen Solidaritätsausweis an
Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4601 Olten
Tel. 044 360 11 11 / E-Mail info@angestellte.ch

 

Weitere Informationen zum GAV

 

 

 

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