In vier Schritten zu deiner Rückerstattung:
- Prüfe auf deiner Lohnabrechnung, ob dir CHF 5.- pro Monat vom Lohn abgezogen werden
- Stelle sicher, dass dir dein Arbeitgeber jeweils zu Jahresbeginn deinen Solidaritätsausweis abgibt.
- Schicke den Solidaritätsausweis an Angestellte Schweiz. Wir machen die Abrechnung für dich.
- Als Mitglied vergüten wir dir bis zu CHF 182.- (Rückerstattung Solidaritätsbeiträge von CHF 60.- aus dem Vorjahr und Zuwendung von bis zu CHF 122.-)
Schicke uns deinen Solidaritätsausweis per Post an:
Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4601 Olten
Wenn du es in den Vorjahren verpasst hast: du kannst deine jährlichen Solidaritätsausweise bis 5 Jahre zurück einreichen. Bedingung ist, dass du in diesen Jahren Mitglied bei uns warst.