Gleichstellung ist die Gleichheit der Geschlechter.
Aus der Perspektive der Arbeitswelt bedeutet Gleichstellung, dass es keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern geben darf.
Konkret: Keines der Geschlechter darf bei Aufgabenverteilung, Lohn oder Beförderung bevorzugt oder diskriminiert werden.
So ist es in der Schweiz
In der Schweiz ist die Gleichstellung der Geschlechter seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Das bedeutet: Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung ist im Gesetz verankert, genauso wie das Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit.
Das EGB
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, kurz EGB, sorgt dafür, dass Gleichstellung in der Schweiz umgesetzt und vorangetrieben wird.
Direkte und indirekte Diskriminierungen in allen Arbeitsverhältnissen sind verboten. So soll die Chancengleichheit im Erwerbsleben sichergestellt werden.