Inklusion ist, wenn alle Menschen mitmachen können.
«Includere» bedeutet übersetzt aus dem Lateinischen «einbeziehen», «einschliessen». Gemäss Duden ist Inklusion das «Mit-einbezogen-Sein» oder die «gleichberechtigte Teilhabe an etwas». Inklusion bedeutet also, dass alle Menschen dazugehören, auch diejenigen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung.
Inklusion am Arbeitsplatz
Bezogen auf den Arbeitsplatz bedingt das vor allem Barrierefreiheit. Das bedeutet: Büro- und Aufenthaltsräume sowie Toiletten und Notausgänge sind mit einem Rollstuhl zugängig. Es gibt einen Lift und Türgriffe sowie Schalter für Badges und ähnliches lassen sich auch aus einer Rollstuhl-Position bedienen.
So sieht die Rechtslage aus
Seit 2014 gibt es in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Dieses verpflichtet allerdings nur staatliche Ämter und Verwaltungen zur Barrierefreiheit.
Webseiten können ebenfalls barrierefrei sein: Dann können sie auch Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Lesen, oder Hören verstehen und die Inhalte nutzen. Beispiele für barrierefreie digitale Inhalte sind Videos mit Untertiteln für Menschen mit Hörproblemen und Textbeschriebe bei Bildern und Formularen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
Autor*in
Manuela Donati
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