Die Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih – die Gewerkschaften Unia und Syna, der Kaufmännische Verband Schweiz, Angestellte Schweiz und der Arbeitgeberverband der Schweizer Personaldienstleister swissstaffing – haben nach intensiven Verhandlungen den GAV für die nächsten vier Jahre unterzeichnet. Damit wird das wegweisende Vertragswerk für die sozialpartnerschaftliche Gestaltung und Absicherung der Temporärarbeit weiterentwickelt.
Wichtige Anpassungen bei den Mindestlöhnen
Ab 2024 wird ein automatischer Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen für alle Kategorien (Ungelernte, Angelernte und Gelernte) eingeführt. Zusätzlich wird der noch nicht ausgeglichene Teil der Teuerung der Jahre 2021 und 2022 berücksichtigt. Damit steigen die Mindestlöhne per 2024 um 3,2% (siehe Tabelle mit Mindestlöhnen). Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih gelten für alle Temporärarbeitenden, die nicht in Branchen eingesetzt sind, die einem eigenen allgemeinverbindlichen GAV oder in Anhang 1 aufgeführten GAV unterstellt sind. Für diese Temporärarbeitenden übernimmt der GAV Personalverleih die Mindestlöhne der anderen GAV.
Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, dass die Mindestlöhne des GAV Personalverleih die gesetzliche Mindestlöhne einhalten, sofern diese höher sind (siehe Tabelle).
Zum anderen wird der GAV-Beitrag für den Vollzug, die Weiterbildung und die Krankentaggeld-Lösung angepasst. Der Gesamtbetrag sinkt von 1 auf 0,8 Prozent und wird neu paritätisch aufgeteilt. Im Einzelnen steigt der Beitrag für die Arbeitgebenden von 0,3 auf 0,4 Prozent, für die Arbeitnehmenden sinkt er von 0,7 auf 0,4 Prozent. Dies kommt einer weiteren Erhöhung des Nettolohns um 0,3 Prozent gleich.
Die Sozialpartner beantragen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen GAV Personalverleih ab 1. Januar 2024 für vier Jahre bzw. übergangsweise die Verlängerung des bisherigen GAV bis zum Vorliegen der Allgemeinverbindlicherklärung des neuen GAV.
Kontakt:
Tanja Riepshoff, Kollektives Arbeitsrecht & Sozialpartnerschaft, Tel. 044 360 11 54
tanja.riepshoff@angestellte.ch