Höhere Mindestlöhne für Temporärarbeitende

Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih für die nächsten vier Jahre geeinigt. Er bringt höhere Mindestlöhne (+3,2% in 2024) mit automatischem Teuerungsausgleich für die kommenden Jahre.

Die Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih – die Gewerkschaften Unia und Syna, der Kaufmännische Verband Schweiz, Angestellte Schweiz und der Arbeitgeberverband der Schweizer Personaldienstleister swissstaffing – haben nach intensiven Verhandlungen den GAV für die nächsten vier Jahre unterzeichnet. Damit wird das wegweisende Vertragswerk für die sozialpartnerschaftliche Gestaltung und Absicherung der Temporärarbeit weiterentwickelt.

Wichtige Anpassungen bei den Mindestlöhnen

Ab 2024 wird ein automatischer Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen für alle Kategorien (Ungelernte, Angelernte und Gelernte) eingeführt. Zusätzlich wird der noch nicht ausgeglichene Teil der Teuerung der Jahre 2021 und 2022 berücksichtigt. Damit steigen die Mindestlöhne per 2024 um 3,2% (siehe Tabelle mit Mindestlöhnen). Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih gelten für alle Temporärarbeitenden, die nicht in Branchen eingesetzt sind, die einem eigenen allgemeinverbindlichen GAV oder in Anhang 1 aufgeführten GAV unterstellt sind. Für diese Temporärarbeitenden übernimmt der GAV Personalverleih die Mindestlöhne der anderen GAV.

Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, dass die Mindestlöhne des GAV Personalverleih die gesetzliche Mindestlöhne einhalten, sofern diese höher sind (siehe Tabelle).

Zum anderen wird der GAV-Beitrag für den Vollzug, die Weiterbildung und die Krankentaggeld-Lösung angepasst. Der Gesamtbetrag sinkt von 1 auf 0,8 Prozent und wird neu paritätisch aufgeteilt. Im Einzelnen steigt der Beitrag für die Arbeitgebenden von 0,3 auf 0,4 Prozent, für die Arbeitnehmenden sinkt er von 0,7 auf 0,4 Prozent. Dies kommt einer weiteren Erhöhung des Nettolohns um 0,3 Prozent gleich.

Die Sozialpartner beantragen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen GAV Personalverleih ab 1. Januar 2024 für vier Jahre bzw. übergangsweise die Verlängerung des bisherigen GAV bis zum Vorliegen der Allgemeinverbindlicherklärung des neuen GAV.

Kontakt:

Tanja Riepshoff, Kollektives Arbeitsrecht & Sozialpartnerschaft, Tel. 044 360 11 54

tanja.riepshoff@angestellte.ch

Mindestlöhne pro Monat (mal 13)

Der GAV Personalverleih

Der GAV Personalverleih wird auf rund 400’000 Arbeitnehmende pro Jahr angewendet und ist damit der Schweizer GAV mit der höchsten Reichweite. Er enthält Vorgaben zu Arbeits- und Lohnbedingungen, moderne Regelungen im Bereich der Weiterbildung und der beruflichen Vorsorge sowie eine Branchenlösung für die Krankentaggeldversicherung. Über den Weiterbildungsfonds «temptraining» können Temporärarbeitende von Zuschüssen von bis zu 5’000 Franken für eine Weiterbildung sowie von einer Entschädigung für Lohnausfall profitieren. Seit der Lancierung dieses Fonds wurden mehr als 120’000 Weiterbildungsanträge eingereicht und insgesamt über 110 Millionen Franken in die berufliche Zukunft von Temporärarbeitenden investiert. Im europapolitischen Kontext leistet der seit 2012 existierende Gesamtarbeitsvertrag dank der Allgemeinverbindlicherklärung einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen. Der GAVP spielt eine Vorreiterrolle für die sozialpartnerschaftliche Gestaltung und Absicherung der sich flexibilisierenden Arbeitswelt.

Mitglied werden und profitieren

Werde Mitglied von Angestellte Schweiz und schliesse dich unseren 12'000 Mitgliedern an.