Witwenschaft: Schicksalsschlag und finanzielle Sicherheit

Der 23. Juni ist der Internationale Tag der Witwen. Ein Anlass, daran zu erinnern, wie wichtig ein starkes Sozialversicherungssystem für Betroffene ist, damit zum Trauerleid nicht noch finanzielle Unsicherheit hinzukommt.

Mélanie ist 42 Jahre alt und arbeitet als Ingenieurin. Zusammen mit ihrem Mann zieht sie zwei Kinder gross. Wie viele Familien in der Schweiz haben sie ihr Berufs- und Familienleben so organisiert, dass sie Arbeit und Familie unter einen Hut bringen können.

Als ihr Mann unerwartet stirbt, gerät das Leben der Familie von einem Tag auf den anderen aus den Fugen. Neben der Trauer stellen sich zahlreiche Fragen: Wie soll der Familienalltag künftig gestaltet werden? Wird das Einkommen ausreichen? Welche Unterstützung bieten die Sozialversicherungen? Und wie lassen sich Beruf und familiäre Verpflichtungen weiterhin unter einen Hut bringen?

Mélanies Geschichte ist fiktiv. Die Herausforderungen, mit denen Witwen konfrontiert sind, sind jedoch sehr real.

Am 23. Juni wird weltweit der Internationale Tag der Witwen begangen. Er lenkt die Aufmerksamkeit auf die Situation von Menschen, die nach dem Verlust ihres Partners nicht nur emotional, sondern oft auch wirtschaftlich vor grossen Herausforderungen stehen.

Situation in der Schweiz

In der Schweiz tragen im Falle einer Verwitwung die Hinterlassenenleistungen der AHV, die Leistungen der beruflichen Vorsorge und, falls erforderlich, die Ergänzungsleistungen dazu bei, die finanziellen Risiken zu verkleinern. Dennoch kann der Verlust eines Partners die finanzielle Situation einer Familie erheblich verändern.

Das AHV-Gesetz orientiert sich zudem an einem traditionellen Familienmodell, bei dem der Mann für den Unterhalt der Familie sorgt. So wurde lange Zeit eine Witwenrente lebenslang an Frauen ausgezahlt, eine Witwerrente hingegen nur bis zur Volljährigkeit der Kinder. Diese Ungleichbehandlung wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet; seither verfügen Witwer über die gleichen Rechte, bis eine tiefgreifende Reform des Systems erfolgt, deren Grundzüge bereits im Parlament diskutiert werden:

- Das Recht auf „Witwen- bzw. Witwerrente“ unabhängig vom Familienstand, sondern basierend auf dem Unterhalt der gemeinsamen Kinder. Dies ermöglicht es unverheirateten Lebenspartnern, Leistungen bis zum 25. Lebensjahr der Kinder zu erhalten.

- Gibt es keine Kinder, soll eine vorübergehende Witwenrente (für zwei oder drei Jahre) gewährt werden, um Zeit zu haben, die Finanzen neu zu ordnen und wieder auf die Beine zu kommen. Dies gilt ausschließlich für verheiratete Paare oder für geschiedene Paare, wenn einer der beiden Partner Unterhalt erhält.

- Anspruch auf Ergänzungsleistungen ab dem 58. Lebensjahr für Witwer und Witwen, bei denen der Tod des Partners zu einer prekären finanziellen Lage führen würde.

Witwen nicht vernachlässigen

Der Internationale Tag der Witwen erinnert daran, dass laut Statistiken trotz allem Frauen als Erste ihre Berufstätigkeit einschränken, um sich ihrer Familie oder Pflegeaufgaben zu widmen. Diese Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn oder die Arbeit in Teilzeit können langfristige Auswirkungen auf das Einkommen, die Vorsorgeguthaben oder die Rentenansprüche haben.

Deshalb erinnern wir an diesem Tag daran, wie wichtig die Rahmenbedingungen in den Bereichen Arbeit, Familie und soziale Sicherheit sind. Gute Sozialversicherungen, faire Löhne und die Unterstützung der Arbeitgeber bei Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie tragen dazu bei, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen.

Unabhängig davon, welche konkreten politischen Lösungen gewählt werden, bleibt das Ziel dasselbe: Menschen, die einen schweren persönlichen Verlust erleiden, müssen sich auf zuverlässige Sozialversicherungssysteme verlassen können.

Autor*in

Laure Fasel

Laure Fasel

Mitglied werden und profitieren

Werde Mitglied von Angestellte Schweiz und schliesse dich unseren 12'000 Mitgliedern an.