EBR für EU-weit tätige Firmen
Arbeitnehmerrecht werden in der EU sehr hoch gewichtet.
Viele Schweizer Unternehmen, die auch in der EU tätig sind, müssen einen Europäischen Betriebsrat (EU-weite Arbeitnehmervertretung) einsetzen oder mind. ein Verfahren zur Information und Konsultation der Arbeitnehmenden schaffen. Schweizer Arbeitnehmervertreter können Einsitz in diesem Gremium haben.
Wir beraten Sie, falls Ihre Firma auch in der EU tätig ist.