Erster GAV für die Deutschschweizer Bodenbelagsbranche vom Bundesrat bewilligt

Oberentfelden/ Olten, 21. August 2025
Der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Bodenbelagsbranche in der Deutschschweiz ist allgemein verbindlich erklärt. Rund 5500 Bodenleger*innen profitieren von verbindlichen Mindeststandards – ein Meilenstein für die Bodenbelagsbranche. Die Sozialpartner BodenSchweiz und Angestellte Schweiz begrüssen den Entscheid des Bundesrats.

Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Bodenbelagsbranche für allgemeinverbindlich erklärt. Damit tritt der erste Gesamtarbeitsvertrag in der Deutschschweiz für diese Branche in Kraft.

Künftig profitieren rund 5500 Bodenleger*innen in etwa 1500 Fachbetrieben in der Deutschschweiz von verbindlichen Mindeststandards.

Der Vertrag wurde gemeinsam von BodenSchweiz (Arbeitgeberverband) und Angestellte Schweiz (Arbeitnehmerverband) erarbeitet. Diese Zusammenarbeit stellt einen wichtigen Schritt für eine konstruktive Sozialpartnerschaft in der Branche dar. Er beruht auf einem ausgewogenen Kompromiss zwischen wesentlichen Errungenschaften für die Arbeitnehmenden und der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Wirkung: Schutz und faire Wettbewerbsbedingungen

Der neue GAV ist ein Meilenstein mit signalpolitischer Bedeutung. Die Bodenbelagsbranche gehört zum klassischen Ausbaugewerbe und war in diesem Sektor bisher die einzige Branche ohne Gesamtarbeitsvertrag (mit Ausnahmen in einzelnen Kantonen). Sie litt bislang vor allem darunter, dass zahlreiche ausländische Unternehmen und Subunternehmen zu Dumpinglöhnen in der Schweiz tätig sind und damit die Existenzgrundlage vieler Schweizer Fachkräfte gefährdeten.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung gelten ab Herbst 2025:

  • Lohnuntergrenzen, die existenzsichernde Einkommen garantieren
  • verbindlicher Gesundheitsschutz, insbesondere bei körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Schutz vor Lohndumping, indem alle Betriebe denselben Regeln unterstellt werden
  • Stärkung der fairen Wettbewerbsbedingungen, da seriöse Betriebe vor unlauterem Preisdruck geschützt werden

Von der Regelung ausgenommen bleiben die Westschweiz sowie die Kantone Basel-Stadt und Tessin, wo bereits andere Regulierungssysteme bestehen.

Ein klarer Entscheid

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung hat der Bundesrat den sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Weg bestätigt. Die beiden Vertragsparteien sind stolz auf das Erreichte und sehen den Entscheid als Auftrag, den gemeinsamen Weg fortzuführen und den Vertrag laufend weiterzuentwickeln – mit der klaren Absicht, den Beruf der*des Bodenlegers*in noch attraktiver zu machen.

«Mit diesem GAV schaffen wir faire Rahmenbedingungen für alle – das schützt seriöse Betriebe vor unlauterem Wettbewerb und stärkt die Zukunft unserer Branche», kommentiert René Bossert, Präsident BodenSchweiz.

«Der Entscheid ist ein starkes Signal: Bodenleger*innen erhalten endlich klare Lohn- und Gesundheitsschutzstandards. Das macht den Beruf attraktiver – und schafft Sicherheit für die Mitarbeitenden», fasst Alexander Bélaz, Präsident Angestellte Schweiz, zusammen.

Der Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenverband vertreten eine gemeinsame Haltung und machen ihren Erfolg klar deutlich: Es wurden unterschiedliche Perspektiven eingebracht – im Interesse unserer Mitglieder. Entscheidend ist: Mit diesem GAV setzen die Verbände gemeinsam ein starkes Fundament für die Bodenbelagsbranche. Davon profitieren die Betriebe ebenso wie die Mitarbeitenden.

Kontakt Angestellte Schweiz

Tanja Tanneberger

Kommunikation Angestellte Schweiz
tanja.tanneberger@angestellte.ch, +41 44 360 11 21

Karin Oberlin

Stv. Geschäftsführerin
karin.oberlin@angestellte.ch, +41 44 360 11 11

Pierre Derivaz

Rechtsanwalt / Dossierverantwortlicher GAV Bodenbelagsbranche
pierre.derivaz@angestellte.ch, +41 44 360 11 52

Kontakt BodenSchweiz

Daniel Heusser

Geschäftsführer BodenSchweiz
daniel.heusser@bodenschweiz.ch, +41 62 822 29 40

 

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