
Muss ich in den Ferien ans Büro denken?
Ferien sind zur Erholung da und Arbeitnehmende haben ein Recht auf Ferien nach Art. 329c OR (Obligationenrecht). Wie man die freien Tage verbringt, ist Privatsache. Das muss auch die*der Arbeitgeber*in respektieren.
Ferien sind zum Erholen da
Konkret bedeutet das: Arbeitnehmende sind nicht verpflichtet, in den Ferien geschäftliche E-Mails zu lesen und zu beantworten und geschäftliche Telefonate abzunehmen. Ferien sind dazu da, dass sich Arbeitnehmende erholen können. Das Arbeitsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmende in dieser Zeit bei vollem Lohn von ihrer Arbeitspflicht befreit sind.
Welche Pflichten gibt es? Arbeitnehmende sind aber dazu verpflichtet, Vorbereitungen nach den Weisungen des Arbeitgebers zu treffen. Dazu können zum Beispiel Abwesenheitsnotizen oder Stellvertretungsregelungen gehören.
E-Mails in den Ferien lesen?
Die Praxis sieht allerdings anders aus, vor allem auf Seite der Arbeitnehmenden. Eine Studie aus Deutschland zeigt auf, dass 66 Prozent der Angestellten auch in den Ferien am Smartphone geschäftliche Nachrichten liest.
Sehr wahrscheinlich geschieht das mit dem Ziel, nach der Rückkehr nicht von einer Flut von Nachrichten überrascht zu werden. Doch es darf von dem*r Arbeitnehmer*in nicht erwartet werden, dass Arbeitnehmende nach den Ferien gleich auf dem neuesten Stand sind, was das E-Mail-Postfach angeht.
«Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeit so zu organisieren, dass man sich in den Ferien entspannen kann – und dass man bei der Rückkehr gegebenenfalls ausreichend Zeit hat, sich auf den neuesten Stand zu bringen», sagt Pierre Derivaz, Rechtsanwalt bei Angestellte Schweiz.
Ausnahmen
In betrieblichen Notfällen kann es sein, dass Mitarbeitende ins Geschäft zurückgerufen werden müssen. Dies sollte aber die absolute Ausnahme sein.
Unterschiede in den Hierarchiestufen gibt es nicht. Der Erholungszweck gilt für alle Mitarbeitenden. Aber: für Vorgesetzte gelten etwas höhere Massstäbe in Bezug auf die Vorbereitung vor den Ferien und Erreichbarkeit während der Ferien.
So gelingt das Abschalten in den Ferien
- Richte eine Abwesenheitsnotiz ein, in der du über die Dauer deiner Ferien informierst und einen Kontakt für dringende Fälle angibst.
- Übergebe wichtige Aufgaben und Termine an eine*n Stellvertreter*in.
- Es ist einfacher gesagt, als getan: Versuche in den Ferien nicht ans Geschäft zu denken.
Was passiert, wenn ich in den Ferien krank werde?
Bei ärztlich attestierter Krankheit werden die Ferientage nicht angerechnet. Im Ausland ist ein Attest aus einem anerkannten Spital empfehlenswert, denn dies führt später zu keinen Diskussionen. Wichtig ist, dass Arbeitnehmende die Krankheit der*m Arbeitgeber*in unverzüglich melden.
(Dieser Artikel wurde überarbeitet und erstmals am 02.08.2024 publiziert.)
Autor*in
