KI für Einsteiger: Tagesseminar KI im Berufsalltag (Grundkurs)
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Arbeiten, Ferien machen – oder beides gleichzeitig
«Workation» ist eine Kombination der englischen Begriffe «work» (Arbeit) und «vacation» (Ferien). Es handelt sich um eine Praxis, bei der Fachleute ihre gewohnten Aufgaben aus der Ferne erledigen, oft von Reisezielen oder malerischen Orten aus, und dabei ein hohes Mass an Produktivität aufrechterhalten.
Der Boom des ortsunabhängigen Arbeitens hat das Angebot an Co-Working-Spaces in Bergdestinationen stark ausgeweitet. Weil steigende Immobilienpreise solche Flächen aber nicht immer rentabel machen, haben einige Investorinnen und Investoren den Fokus auf Co-Living-Spaces verlagert: komfortable Wohngemeinschaften für Workation-Fans, mit integriertem Arbeitsplatz direkt in der Unterkunft.
Worauf muss man achten, wenn man vom Ausland aus arbeitet? Die Frage klingt einfach – die Antwort ist es nicht.
Wir haben unsere Juristinnen und Juristen befragt:
Auf dem Papier verlangen die meisten Länder eine Arbeitsbewilligung für jede Erwerbstätigkeit. Dass Workations diesem Erfordernis häufig entgehen, liegt an ihrer Kurzfristigkeit und daran, dass die lokalen Behörden solche Aufenthalte oft schlicht nicht kennen oder stillschweigend dulden.
Ein Vergleich mit der Situation von Grenzgänger*innen : Wenn ein Unternehmen Homeoffice für Mitarbeitende erlaubt, die jenseits der Grenze wohnen, gelten in den Nachbarländern (Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und Liechtenstein) Regelungen, die bis zu 49,9 % Homeoffice im Wohnsitzstaat tolerieren – ohne Änderung der Sozialabgaben, sofern der Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellt. Einige Länder verlangen zudem mindestens einen Präsenztag pro Woche in der Schweiz.
Es versteht sich daher, dass viele Unternehmen das Arbeiten aus dem Ausland einschränken, um sicherzustellen, dass das Schweizer Sozialversicherungsrecht anwendbar bleibt und die steuerlichen Konsequenzen möglichst gering ausfallen.
Es ist ausserdem zu beachten, dass je nach Land erhöhte Spionage- und Cyberrisiken bestehen können – ein weiterer Grund für Einschränkungen. Hinzu kommt: Das Arbeitsgesetz, das Arbeits- und Ruhezeiten regelt, gilt nur auf Schweizer Territorium. Im Ausland gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Kurz zusammengefasst: Wer im Homeoffice vollzeitlich arbeiten darf und das von einem Co-Living-Space in Graubünden aus tut – kein Problem. Wer aber zwei Monate lang aus einem anderen Land arbeitet, sollte die administrativen und rechtlichen Aspekte nicht unterschätzen.
In jedem Fall empfiehlt sich ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber im Voraus sowie eine klare vertragliche Regelung.
Sollte das Phänomen weiter wachsen, ist gut denkbar, dass entsprechende Bestimmungen schon bald zum Standardinhalt von Personalreglementen gehören. Lest in der Zwischenzeit die Artikel von Lorenz Ramseyer, Berater für Remote-Arbeit, über die Vorteile von „Workations“ und Tipps, wie Sie Ihren Arbeitgeber von den Vorzügen dieser Arbeitsform überzeugen können.