Slashing: «Zwei Jobs zu haben ist möglich, wenn die Arbeitgeber Verständnis zeigen»

Die Flexibilisierung der Arbeitswelt führt dazu, dass immer mehr Menschen mehrere Stellen bekleiden. Manchmal aus finanzieller Notwendigkeit, manchmal aus Leidenschaft. Erfahrungsberichte.

1991 gingen 96% der Arbeitnehmer*innen einer einzigen Beschäftigung nach. Für 2025 gibt das Bundesamt für Statistik bekannt, dass 8,1 % der erwerbstätigen Bevölkerung zwei oder mehr Arbeitgeber*innen haben. Betrachtet man nur die weiblichen Arbeitskräfte, so steigt dieser Anteil sogar auf 10,5 % (gegenüber 5,8 % bei den Männern). Dieses Phänomen nimmt also zu, sodass es sogar einen Anglizismus gibt, um diese neue Form der Arbeit zu bezeichnen: «Slashing», was in der Sprache Shakespeares «schneiden, zerschneiden» bedeutet.

Der Traum, von seiner Leidenschaft zu leben

Unter den «Slashern» ist das klassischste Szenario das von Menschen, die neben einem qualifizierten Job, der ihnen den Lebensunterhalt sichert, ihrer Leidenschaft nachgehen möchten. Dieser Trend nimmt zu, da die Begriffe Sinnhaftigkeit der Arbeit und persönliche Entwicklung an Bedeutung gewinnen. In diesen Fällen handelt es sich bei der zweiten Tätigkeit meist um eine selbstständige Tätigkeit – was die Organisation erleichtert, aber dennoch eine Herausforderung in Bezug auf die mentale Belastung darstellt. Manchmal bleibt die Haupttätigkeit zunächst eine Vollzeitbeschäftigung. Die Entwicklung eines eigenen Unternehmens nebenbei ist dann sehr energieaufwendig.

Das bestätigt Florian, der mittlerweile selbstständig im Bereich Yoga tätig ist. Er hat sich aus Leidenschaft in dieser Branche selbstständig gemacht, aber lange Zeit eine Nebentätigkeit in einer sozialen Einrichtung ausgeübt. Wochen mit sieben Arbeitstagen waren keine Seltenheit. Es war eine Erleichterung, als er dank eigener Räumlichkeiten und eines soliden Kundenstamms alles auf Yoga konzentrieren konnte. Der Schritt in die Selbstständigkeit erforderte genaue Berechnungen und war anfangs mit einem Gefühl der Unsicherheit verbunden – das jedoch durch die Zufriedenheit, seinen wahren Wünschen zu folgen, ausgeglichen wurde.

An zwei Orten angestellt sein

Für andere Slashers, die ihren Angestelltenstatus beibehalten, sind die Herausforderungen andere und die Gründe oft finanzieller Natur. Sophie, eine kaufmännische Angestellte, arbeitete zehn Jahre lang zu 50 % in einer Versicherung. Dieser Anteil passte ihr, solange ihre Kinder noch klein waren. Mit den Jahren wollte sie mehr arbeiten, um mehr zu verdienen und mehr Verantwortung zu übernehmen. Ihr Arbeitgeber lehnte dies aufgrund der beschränkten Stellenbudgetierung mehrfach ab. Da ihr die Arbeit dennoch gefiel, kündigte sie an, sich eine Nebentätigkeit zu suchen.

«Solange ich nicht zu einem Konkurrenzunternehmen wechselte, waren sie offen für die Idee, dass ich einen Zweitjob annahm. Durch Mundpropaganda fand ich eine zweite Stelle, zunächst mit einem Pensum von 20 %. Auch als Sekretärin, aber im Gesundheitswesen. Ich höre oft, dass ich nicht die Einzige in dieser Situation bin. »

Mittlerweile arbeitet Sophie zu 90 %: «Ich habe schnell gemerkt, dass ein 20-Prozent-Job in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung ist: Ich verdiente nicht genug für die zweite Säule, es war schwieriger, mich eingebunden zu fühlen oder Verantwortung zu übernehmen. Deshalb habe ich so schnell wie möglich auf 40 % aufgestockt. Seitdem gefällt mir diese Aufteilung der Woche auf zwei Stellen gut, es ist abwechslungsreich. Ich wechsle zwischen einem Tag bei dem einen und einem Tag bei dem anderen, und die Arbeitswochen vergehen wie im Flug.»

Das Geheimnis, warum es für sie funktioniert? Die verständnisvolle Haltung ihrer Arbeitgeber. Sie konnte ihre Arbeitszeiten anpassen und schafft es, ihre Ferien zu koordinieren. «Beide Seiten sagen mir, dass es wichtig ist, einen richtigen Urlaub zu machen, also nehme ich ihn an beiden Orten gleichzeitig. Das erfordert zwar Zugeständnisse bei den Terminen, aber es war fast immer möglich. Sie sind auch flexibel, wenn ich meine Wochen anpassen muss, um Kollegen zu vertreten oder an ausserordentlichen Sitzungen bei dem einen oder anderen teilzunehmen. »

Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

Zu diesem Punkt haben wir unsere Juristen befragt: Gibt es einen rechtlichen Rahmen, der einige Grundsätze für Personen mit doppelter Erwerbstätigkeit regelt? Hier sind ihre Antworten:

«Gemäss Artikel 321a des Obligationenrechts darf die Nebentätigkeit weder mit der anderen Beschäftigung konkurrieren noch gegen die Treuepflicht verstossen, indem sie beispielsweise den Mitarbeiter daran hindert, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag vollständig zu erfüllen.

 

Auf Wunsch kann von dieser Bestimmung des OR abgewichen werden. So finden wir häufig Personalreglemente, in denen Nebentätigkeiten nicht nur meldepflichtig, sondern auch genehmigungspflichtig sind. Wenn das Personalreglement integraler Bestandteil des Arbeitsvertrags ist, ist dies zulässig.»

Pierre Derivaz Rechtanwalt bei Angestellte Schweiz

Ich arbeite zu 50 % in einem Unternehmen und möchte eine weitere 50-Prozent-Stelle finden. Hat mein Arbeitgeber das Recht, dies zu verweigern, wenn es meine Arbeit bei ihm nicht beeinträchtigt?

Ja, aber nur insoweit, als eine Verletzung der Treuepflicht vorliegt (z. B. Arbeit für die Konkurrenz). Wenn im Vertrag besondere Bestimmungen vorgesehen sind, gelten natürlich diese Bestimmungen.

Muss ich ihm eine zweite Tätigkeit melden?

Das Gesetz schreibt dies nicht vor (ausser in besonderen Situationen, wie z. B. bei Urlaub). Aber wie oben erwähnt, ist Vorsicht geboten, da viele Vorschriften bzw. Verträge eine solche Verpflichtung vorsehen.

Erlaubt das Schweizer Arbeitsrecht die Ausübung mehrerer Tätigkeiten, beispielsweise samstags, die insgesamt mehr als 100 % der Arbeitszeit ausmachen?

Der Slasher muss, gegebenenfalls in Absprache mit den Unternehmen, das Arbeitsgesetz (maximale Arbeitszeit, Mindestruhezeit) einhalten.

Streng genommen ist die Arbeit am Samstag ebenso möglich wie eine Arbeitszeit von mehr als 100 %. Eine 6-Tage-Woche ist jedoch langfristig nicht möglich, ebenso wenig wie eine Woche mit mehr als 45 oder 50 Stunden (auf lange Sicht). Anstatt also von Prozentsätzen zu sprechen, sollten die Grundsätze des Arbeitsgesetzes in Bezug auf die maximale Wochenarbeitszeit, Ruhezeiten oder Sonntagsarbeit eingehalten werden.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt, in der Plattformarbeit immer mehr zur Normalität wird, davon auszugehen ist, dass sich der Trend zum Slashing fortsetzen wird.

Das ist ein Glücksfall, wenn es den Arbeitnehmenden ermöglicht, ihr Einkommen zu erhöhen und sich zu entfalten. Aber Arbeitgeber*innen müssen mitspielen. Wenn sie Teilzeitkräfte einstellen möchten, müssen sie bei der Einstellung besonders darauf achten, die Situation der Person in Bezug auf ihre möglichen anderen Beschäftigungen zu klären.

Autor*in

Laure Fasel

Laure Fasel

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