Unter Verdacht

Die Grippe ist in diesem Winter auf einem Höchststand und viele Arbeitnehmende suchen ihren Hausarzt auf, um sich krankschreiben zu lassen. Doch es gibt auch Arbeitgeber*innen, die den ärztlichen Zeugnissen nicht wirklich trauen.

Immer wieder ist von sogenannten Gefälligkeitszeugnissen die Rede. Also Attesten, die aus Nettigkeit ausgestellt werden, obwohl man gar nicht wirklich arbeitsunfähig ist. Welche Bestrebungen gibt es zu diesem Thema und wo stehen Arbeitnehmende und Arbeitgebende?

Wer krank ist, ist krank, das ist eigentlich klar. Trotzdem fühlen sich viele Arbeitnehmer*innen zunehmend unter Druck, wenn es um Arztzeugnisse geht. Der Bundesrat hat sich mit dieser Frage beschäftigt. In seiner Bekanntmachung im Oktober 2025 sieht er die rechtlichen Vorschriften beim Thema Gefälligkeitszeugnisse als genügend, um ihnen entgegenzuwirken. (Quelle: Medienmitteilung vom 15.10.2025)

Für Arbeitnehmende ist das eine gute Nachricht. Denn: Ein Arztzeugnis bleibt ein wichtiges Schutzinstrument. Wer krank ist, hat Anspruch darauf, sich auszukurieren, ohne Misstrauen, ohne Rechtfertigungsdruck. Entscheidend wäre der Nachweis, dass eine Ärztin oder ein Arzt wissentlich gelogen hat und genau das ist in der Praxis kaum belegbar.

Arbeitnehmerseite

Arbeitsrechtsexperten warnen auch vor einem Generalverdacht. Pierre Derivaz, Rechtsanwalt bei Angestellte Schweiz, weisst darauf hin, dass Neuregelungen die falschen Arbeitnehmer*innen treffen würden:  

«Würden Arztzeugnisse systematisch infrage gestellt oder neue, strengere Regeln eingeführt, träfe das vor allem jene, die wirklich krank sind.

Strengere Regeln sind völlig unbegründet. Des Weiteren könnten Krankenkassenkosten steigen, wenn Arztzeugnisse umfangreicher und detaillierter werden würden.»

Pierre Derivaz Rechtsanwalt bei Angestellte Schweiz

Arbeitgeberseite

Martina Guillod, Verantwortliche Recht und HR / Mitglied der erweiterten Direktion des Freiburger Arbeitgeberverband hält in diesem Punkt dagegen. Aus ihrer Sicht müsste die Kommunikation zwischen den drei Parteien verbessert werden und strengere Regeln könnten bei der Planung helfen:

 

«Der Arbeitgeber könnte z.B. genauer beschreiben, was der Job des Mitarbeitenden ist und was er macht. Es gibt sogar ein Formular dafür. Anhand diesem könnte der Arzt dann genauer schauen, was der Mitarbeitende aktuell arbeiten darf und was nicht möglich ist.» 

Martina Guillod Verantwortliche Recht und HR / Mitglied der erweiterten Direktion des Freiburger Arbeitgeberverband

«Bei einer Abwesenheit von einer Woche lohnt sich das nicht, aber für längere Abwesenheiten wäre das aus unserer Sicht gut. Es wäre einerseits gut für den Arbeitgeber, da er besser planen kann wie auch für den Arbeitnehmer, da er aktiver in den Job zurückkehrt. Je länger Arbeitnehmende komplett weg vom Arbeitsmarkt sind, umso schwieriger wird es für den Mitarbeitenden wieder zurückzukommen,» sagt Martina Guillod. 

 

Was kannst du selber tun?

Korrektes Vorgehen bei Krankschreibungen ist wichtig. Für Arbeitnehmende ist es wichtig, weiterhin korrekt vorzugehen: Arztzeugnisse rechtzeitig einreichen, ehrlich bleiben und bei Unklarheiten das Gespräch suchen. In den allermeisten Fällen funktioniert das Zusammenspiel zwischen Arbeitnehmenden, Ärzteschaft und Arbeitgebenden ohne Probleme.

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