Arztzeugnis unter Verdacht
Nein. Wir empfehlen zudem ganz klar, dies nicht zu tun. Du hast bei der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Grippe und sagst es. Bei der zweiten Arbeitsunfähigkeit eine Schulterverletzung und sagst es. Dann wirft dein Schweigen bei einer allfälligen dritten Arbeitsunfähigkeit sofort Fragen auf…
Arbeitgeber und Versicherungen haben eine sehr breite Befugnis, eine vertrauensärztliche Untersuchung zu verlangen. Diese darf natürlich nicht schikanös sein. So kann nicht jede Woche eine solche Untersuchung verlangt werden. Man kann nicht gezwungen werden, für die Untersuchung an das andere Ende der Schweiz zu reisen, wenn qualifizierte Fachkräfte auch näher wären.
Ja, das ist möglich.
Ja. Die (unverschuldete) Krankschreibung schützt nur zeitlich beschränkt vor einer Kündigung. Laut OR im ersten Dienstjahr 30 Tage. Vom zweiten bis zum fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage. Es gibt Gesamtarbeitsverträge und Firmenreglemente, die längere Sperrfristen gewähren.