Fastnacht im Büro: Was sagt das Arbeitsrecht? 

Fastnacht steht vor der Tür – und mit ihm die Lust, den Anzug gegen ein buntes Kostüm zu tauschen! Doch was gilt am Arbeitsplatz?

Fastnacht ist eine traditionsreiche Zeit des ausgelassenen Feierns, die in vielen Regionen vor der Fastenzeit stattfindet und tief in der lokalen Kultur verankert ist. Sie steht für eine Phase, in der der Alltag bewusst auf den Kopf gestellt wird: Menschen verkleiden sich, schlüpfen in andere Rollen und treten im Schutz von Masken und Kostümen aus ihrer gewohnten Umgebung heraus.

Doch was gilt am Arbeitsplatz?

Ja, aber unter Bedingungen: Der Arbeitgeber kann Verkleidungen erlauben, es sei denn, Sicherheits- oder Hygieneregeln sprechen dagegen.

🚫 Nein, wenn der Arbeitgeber es verbietet: Er kann einen professionellen Dresscode vorschreiben, insbesondere wenn das seriöse Image des Unternehmens auf dem Spiel steht.

🙅‍♂️ Nein, zur Verkleidungspflicht: Auch ein*e karnevalsbegeisterte*r Chef*in darf ihre*seine Mitarbeitenden nicht zum Verkleiden zwingen. Das Persönlichkeitsrecht schützt jede*n.

👉 Und wie ist es bei euch? Feiert euer Unternehmen Fastnacht?

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