Bei der Vertrauensarbeitszeit werden keine Arbeitszeiten vorgegeben und erfasst.
Kontrolliert wird nur, ob die Angestellten ihre Aufgaben erledigt und die Ziele erreicht haben.
Konflikt mit dem Arbeitsgesetz
Die Vertrauensarbeitszeit steht im Konflikt mit der im Arbeitsgesetz festgehaltenen Zeiterfassungspflicht. Diese gilt für Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen von weniger als 120 000 Franken.
Verdienst du weniger als 120 000 Franken? Dann rät dir Angestellte Schweiz dringend: erfasse deine Arbeitszeit am Computer und auf Papier. Am besten lässt du dir die geleistete Arbeitszeit monatlich von deiner /deinem Vorgesetzten visieren.