Skiunfall: Wer haftet?
Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU rund 63'000 Menschen beim Skifahren oder Snowboarden, was etwa 1,8 % der 3,5 Millionen Skifahrer entspricht. Diese Unfälle verursachen Kosten, die auf 600 Millionen Schweizer Franken pro Jahr geschätzt werden. Von den Verletzten sind etwa 34'000 Angestellte, was die Bedeutung der Prävention von Schneesportunfällen unterstreicht.
Die Frage des Versicherungsschutzes
In der Schweiz ist jede angestellte Person gegen Unfälle versichert, die sich am Arbeitsplatz ereignen und die in direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit stehen. Und sobald man mehr als acht Stunden pro Woche in demselben Unternehmen arbeitet, ist man automatisch sowohl gegen Berufs- als auch Nichtberufsunfälle versichert. Das gilt auch für Lehrlinge oder stundenweise bezahlte Arbeitnehmer, die im Jahresdurchschnitt mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten.
Dieser nicht-professionelle Versicherungsschutz ist wichtig, um die medizinischen Kosten, die Tage der Arbeitsunterbrechung oder auch die Invaliditätsentschädigung zu übernehmen, die ein Skiunfall mit sich bringen kann. Wer also eine Pause zwischen zwei Jobs einlegt, ohne arbeitslos zu sein, eine Ausbildung wieder aufnimmt oder ein Sabbatical macht, sollte nicht vergessen, seine Krankenversicherung um die Option «Unfall» zu erweitern. Ohne dies muss die Person die Rechnung für einen Unfall selbst tragen, und das kann teuer werden.
Unüberlegte Risiken vermeiden
Selbst für die erfahrensten Skifahrer*innen deckt die Unfallversicherung keine Situationen ab, die mit einem «waghalsigen Risiko» verbunden sind. Der Begriff bezieht sich auf gefährliche Verhaltensweisen, bei denen die möglichen Folgen in einem klaren Missverhältnis zum angestrebten Nutzen oder Vergnügen stehen. Beispielsweise könnte das Fahren abseits der Piste bei schlechtem Wetter, das Ignorieren von Gefahrenschildern oder das Abfahren einer Piste mit überhöhter Geschwindigkeit als waghalsig angesehen werden, unabhängig davon, ob du Anfänger*in oder ein* erfahrene*r Fahrer*in bist. In diesen Fällen musst du die Kosten für eine mögliche Rettung und die daraus resultierende Behandlung tragen.
Was passiert, wenn ich mich bei der Homeoffice verletze?
Homeoffice bietet wertvolle Flexibilität, wirft aber auch komplexe Fragen bezüglich der Haftung für Unfälle auf, die sich während der Arbeitszeit ereignen. Stell dir das Szenario vor: Du arbeitest in deiner Wohnung im Oberwallis mit Blick auf die Berge. Vom Pulverschnee und der Sonne angezogen, nimmst du dir den Nachmittag frei und machst dich auf den Weg zur Seilbahn. Wenn sich in diesem Moment ein Unfall ereignet, ist es sehr wichtig, den Unfall sofort dem Arbeitgeber zu melden und die Einzelheiten des Vorfalls zu dokumentieren.
In der Schweiz gelten die Rechtsvorschriften für Arbeitsunfälle auch dann, wenn die Mitarbeiter*innen aus der Ferne arbeiten. Arbeitgeber sind für die Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung verantwortlich, und Telearbeit kann diese Verantwortung auf deinen Wohnort ausdehnen. Die Feststellung der Haftung im Falle eines Skiunfalls während der Homeoffice Zeit kann jedoch heikel sein. Wenn du also nachweist, dass sich der Unfall bei der Ausübung deiner beruflichen Pflichten ereignet hat, könnte er von der betrieblichen Unfallversicherung gedeckt sein. Aber seien wir im Falle des Skifahrens ehrlich: Wenn du nicht bei Air Glacier angestellt bist, wird dies selten der Fall sein.
Wenn du also zum Zeitpunkt des Unfalls bei einer eindeutigen Freizeitaktivität angestellte bist, würde die Verantwortung bei der Nichtberufsgenossenschaft liegen oder, wenn du keine hast, bei deiner Krankenversicherung. Es ist daher entscheidend für den Arbeitnehmenden, die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zu respektieren und gleichzeitig den Arbeitgeber transparent über einen möglichen Unfall zu informieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Geniessen unserer schönen Berge bedeutet, die grundlegenden Sicherheitshinweise zu beachten und wachsam gegenüber den Wetterbedingungen zu sein. Um eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen, solltest du während der Arbeitszeit keine persönlichen Aktivitäten durchführen, insbesondere solche, die mit Risiken wie Skifahren verbunden sind. Und wenn du dich in einer beruflichen Übergangssituation befindest oder mehrere Jobs hast, überprüfe den Status deines Unfallversicherungsschutzes. Es lohnt sich, sich über die besonderen Bedingungen an Tagen mit Telearbeit zu erkundigen.
Wir wünschen dir einen schönen Urlaub auf der Piste!
Artikel aktualisiert: Laure Fasel, Dezember 2024
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