Datenschutz im Arbeitsverhältnis
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Während und nach einer Schwangerschaft sind Frauen besonders empfindlich gegenüber Belastungen am Arbeitsplatz. Das Recht sieht darum für sie vor und nach der Geburt eine ganze Reihe von Schutzmassnahmen vor.
Schwangerschaft ist keine Krankheit. Schwangere gelten grundsätzlich als arbeitsfähig, profitieren aber von Erleichterungen.
Als gefährliche oder beschwerliche Arbeit gelten:
Verbotene Arbeiten sind:
Ein erhöhter Schutz bleibt für Mütter auch für einige Zeit nach der Geburt bestehen.
Stillende Mütter profitieren von besonderen Rechten.
Wir wünschen dir eine wunderschöne Zeit mit deinem Kind!