Deine Rechte in der Mutterschaft

Schwangere Frauen und frischgebackene Mütter geniessen am Arbeitsplatz besonderen Schutz.

Während und nach einer Schwangerschaft sind Frauen besonders empfindlich gegenüber Belastungen am Arbeitsplatz. Das Recht sieht darum für sie vor und nach der Geburt eine ganze Reihe von Schutzmassnahmen vor.

Deine Rechte während der Schwangerschaft

Schwangerschaft ist keine Krankheit. Schwangere gelten grundsätzlich als arbeitsfähig, profitieren aber von Erleichterungen.

  • Du bist rechtlich nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass du schwanger bist. Wir empfehlen es dir aber, und zwar möglichst in den ersten Monaten. So könnt ihr sinnvoll besprechen, welche Schutzmassnahmen du allenfalls benötigst.
  • Die maximale Dauer deiner täglichen Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
  • Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat hast du bei hauptsächlich stehender und/oder gehender Tätigkeit Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden sowie alle 2 Stunden auf 10 Minuten bezahlte Pause.
  • Ab dem 6. Monat darfst du maximal 4 Stunden pro Tag stehend oder gehend arbeiten.
  • Du darfst dich zwischendurch hinlegen und auszuruhen. Dazu muss eine Liege in einem separaten Ruheraum bereitstehen.
  • Die Schwangerschaft gibt keinen Anspruch auf Lohn ohne Arbeitsleistung. Wenn du jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, belegst du das mit einem Arztzeugnis. Dein Arbeitgeber hat den Lohn während einer beschränkten Krankheitsdauer zu bezahlen, abhängig vom Dienstalter.
  • Der Arbeitgeber darf dir während der Schwangerschaft nicht kündigen, ausser du bist noch in der Probezeit oder hast Anlass für eine fristlose Entlassung gegeben (z.B. etwas gestohlen). Der Schutz beginnt vom ersten Tag der Schwangerschaft an. Eine vor der Schwangerschaft ausgesprochene Kündigung wird unterbrochen, die Kündigungsfrist läuft nach Ablauf von 16 Wochen nach der Geburt weiter. Du selbst kannst deine Arbeitsstelle jederzeit kündigen.
  • Der Arbeitgeber darf deine Ferien während der Schwangerschaft nur dann kürzen, wenn die Arbeitsabsenz wegen der Schwangerschaft länger als zwei Monate gedauert hat. Die Kürzung kann bis zu einem Zwölftel für jeden vollen Monat der Verhinderung betragen. In Gesamtarbeits- oder Firmenverträgen finden sich teilweise vorteilhaftere Regelungen für Mütter. So sieht der GAV der MEM-Industrie zum Beispiel eine Kürzung der Ferien erst ab drei Monaten Arbeitsabsenz vor.
  • Gefährliche oder beschwerliche Arbeiten dürfen die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährden (siehe Box unten). Der Arbeitgeber muss eine gleichwertige Ersatzarbeit ohne Risiken anbieten. Kann er dies nicht und hat deine Ärztin oder dein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, brauchst du nicht zu arbeiten und hast du Anspruch auf 80% des Lohns.
  • Gewisse Arbeiten sind während der Schwangerschaft verboten (siehe Box).

Gefährliche, beschwerliche und verbotene Arbeiten für Schwangere

Als gefährliche oder beschwerliche Arbeit gelten:

  • Bewegen schwerer Lasten von Hand (regelmässig mehr als 5 kg, gelegentlich mehr als 10 kg)
  • Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen
  • Arbeiten in Innenräumen bei Kälte (unter -5 Grad) oder Hitze (über 28 Grad) oder bei starker Nässe
  • Arbeiten, die mit Stössen, Erschütterungen oder Vibrationen verbunden sind
  • Arbeiten mit chemischen Gefahrstoffen
  • Arbeiten, bei denen man Mikroorganismen ausgesetzt ist
  • Arbeiten unter Lärm (mehr als 85 Dezibel)
  • Arbeiten mit Strahlung

Verbotene Arbeiten sind:

  • Arbeiten bei Überdruck oder in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
  • Nacht- und Schichtarbeiten, wenn sie mit gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten verbunden sind
  • Nacht- und Schichtarbeiten, wenn ein besonders gesundheitsbelastendes Schichtsystem vorliegt
  • Regelmässiges Bewegen von Lasten von mehr als 5 kg ab dem 7. Monat
  • Abend- und Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr) ab 8 Wochen vor dem Geburtstermin. Der Arbeitgeber muss eine gleichwertige Tagesarbeit anbieten.

Deine Rechte nach der Geburt

Ein erhöhter Schutz bleibt für Mütter auch für einige Zeit nach der Geburt bestehen.

  • Während 8 Wochen nach der Niederkunft darfst du nicht arbeiten.
  • Du hast Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Nimmst du bereits vorher die Arbeit wieder auf (das kannst du nach dem achtwöchigen Arbeitsverbot tun), endet jedoch der Mutterschaftsurlaub. Während des Mutterschaftsurlaubs hast du Anrecht auf 80% des Lohns. Das maximale Taggeld beträgt 220 Franken.
  • Dein Arbeitgeber muss dir, wenn du zwischen der 8. und 16. Woche nach der Niederkunft am Abend und in der Nacht arbeitest (zwischen 20 und 6 Uhr), nach Möglichkeit eine gleichwertige Tagesarbeit anbieten. Kann er dies nicht, muss er dir 80% des Lohns ausrichten.
  • Du bist 16 Wochen nach der Niederkunft vor einer Kündigung geschützt, ausser du gibst Anlass für eine fristlose Kündigung. Eine Kündigung, die mit der Mutterschaft zusammenhängt, ist missbräuchlich.
  • Der Arbeitgeber darf dir die Ferien nicht kürzen, wenn du während deines Mutterschaftsurlaubs der Arbeit ferngeblieben bist.
  • Bis zur 16. Woche nach der Geburt gelten für nichtstillende Mütter Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen, sowie Arbeiten mit Stössen, Erschütterungen oder Vibrationen als gefährlich oder beschwerlich (Infos für stillende Mütter siehe unten). Der Arbeitgeber muss eine Ersatzarbeit ohne Risiken anbieten. Kann er dies nicht, schuldet er 80% des Lohns.
  • Wirst du ungenügend geschützt, kann deine Ärztin oder dein Arzt, ein Beschäftigungsverbot ausstellen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber eine gleichwertige und ungefährliche Arbeit anbieten. Kann er das nicht, muss er 80% des Lohns bezahlen.

Deine Rechte in der Stillzeit

Stillende Mütter profitieren von besonderen Rechten.

  • Müttern ist die zum Stillen oder Abpumpen von Milch erforderliche Zeit freizugeben. Bei täglicher Arbeitszeit bis 4 Stunden mindestens 30 Minuten, bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden mindestens 60 Minuten und bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden mindestens 90 Minuten. Benötigst du mehr als diese Zeit, gilt die darüberhinausgehende Zeit nicht als Arbeitszeit.
  • Die erforderliche Zeit zum Stillen gilt als Arbeitszeit. Sie darf nicht an die Ruhezeit oder Ferien angerechnet werden.
  • Die tägliche Arbeitszeit darf während der Stillzeit 9 Stunden nicht überschreiten.
  • Als stillende Arbeitnehmerin darfst du dich hinlegen und ausruhen.
  • Eine Kündigung, die mit dem Stillen zusammenhängt, ist missbräuchlich.
  • Als stillende Mutter darfst du gefährliche und beschwerliche Arbeiten nur verrichten, wenn eine Risikobeurteilung belegt, dass keine gesundheitliche Belastung für dich und das Kind vorliegt. Die Liste dieser Arbeiten findest du in der Box oben. Dein Arbeitgeber muss dir eine gleichwertige Ersatzarbeit anbieten. Kann er dies nicht, hast du Anspruch auf 80% des Lohns.
  • Wirst du ungenügend geschützt, kann deine Ärztin oder dein Arzt, ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
  • Gewisse Arbeiten sind stillenden Müttern verboten.

Verbotene Arbeiten während der Stillzeit

  • Nacht- und Schichtarbeiten, wenn diese mit gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten verbunden sind oder
  • wenn ein besonders gesundheitsbelastendes Schichtsystem vorliegt.
  • Arbeiten unter Einwirkung radioaktiver Stoffe, wenn die Gefahr eine Aufnahme oder Vergiftung besteht.

Wir wünschen dir eine wunderschöne Zeit mit deinem Kind!

Autor*in

Legal Counseling

Mehr Ratgeber Recht

Mitglied werden und profitieren

Werde Mitglied von Angestellte Schweiz und schliesse dich unseren 12'000 Mitgliedern an.