BVG: Was kann man selbst unternehmen?

Unser Verband setzt sich für die Optimierung deiner beruflichen Vorsorge ein: Im nächsten Jahr wird eine Schulung stattfinden, die sich diesem Thema widmet. In der Zwischenzeit findest du hier einige Tipps, «um im Sturm auf Kurs zu bleiben».

Ob du die Ablehnung der BVG-Reform am 22. September unterstützt oder bedauerst, die Feststellung ist eindeutig: Mit der steigenden Lebenserwartung und dem Renteneintritt der Baby-Boomer sind Lösungen notwendig, um das schwächelnde Rentensystem zu schützen. Bis es zu einer neuen politischen Einigung kommt, müssen die Massnahmen auf den Einzelnen zugeschnitten sein. Das bedeutet, dass man einige Anhaltspunkte haben muss, um sich in diesem komplexen System zurechtzufinden.

 

Die berufliche Vorsorge in wenigen Punkten zusammengefasst:

 

  • Wenn ich arbeite, zahle ich dann in die zweite Säule ein?

Nicht unbedingt. Die Beiträge werden tatsächlich von den Löhnen der erwerbstätigen Personen abgezogen. Der Arbeitgeber beteiligt sich zu mindestens 50 %. Um jedoch BVG-pflichtig zu sein, muss man mindestens 22'050.- CHF pro Jahr verdienen, was dreizehn Löhnen von 1696.- CHF entspricht. Ausserdem zahlen Jugendliche vor dem 25. Lebensjahr und Arbeitslose keine Beiträge für ihre Rente, sondern nur für die Risiken Invalidität und Tod. Personen, die einen Arbeitsvertrag von weniger als drei Monaten haben, sind ebenfalls von der Beitragspflicht befreit. Schliesslich müssen sich Selbstständige selbst organisieren, wenn sie sich einer Pensionskasse anschliessen wollen.

  • Werden meine Beiträge nur zur Finanzierung meiner Rente verwendet?

Nein. Wenn die/der Arbeitnehmer*in vor der Pensionierung stirbt, sehen die Pensionskassen eine Rente für die/den überlebende*n Ehepartner*in und die Kinder vor. Ausserdem wird im Falle einer von der Invalidenversicherung anerkannten Arbeitsunfähigkeit die Rente der IV durch die berufliche Vorsorge ergänzt.

  • Muss ich bis zur Rente warten, um mein Geld zu bekommen?

Ich kann das vor der Pensionierung angesparte Kapital in folgenden Fällen beziehen: wenn ich die Schweiz endgültig verlasse, wenn ich eine Immobilie kaufe, die mir als Hauptwohnsitz dient, wenn ich zu 100% invalid werde oder wenn ich eine selbstständige Tätigkeit aufnehme. In einigen Fällen, wie z. B. bei Immobilien, ist nur ein Teilbezug möglich. Meine Pensionskasse kann mir Auskunft über die Bedingungen geben. Und wenn ich vorzeitig in Rente gehen will, kann ich mein Geld frühestens fünf Jahre vor dem gesetzlichen AHV-Alter beziehen.

  • Was ist der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz, der während des Reformvorschlags umstritten war, bestimmt die Höhe der jährlichen Renten für Rentner*innen anhand des Kapitals, das sie während ihrer Arbeit gespart haben. Derzeit ist er auf 6,8 % festgelegt. Das bedeutet, dass eine Person, die über ein Kapital von 100'000 CHF verfügt, im Ruhestand eine Rente von 6'800 CHF pro Kalenderjahr erhält - etwa 560 CHF pro Monat.

  • Kann ich im Ruhestand auf meine Rente verzichten und mein Kapital beziehen?

Wenn du früh genug einen entsprechenden Antrag stellst, kannst du deine zweite Säule als Kapital beziehen, anstatt eine Rente zu beziehen. Einige Pensionskassen bieten eine Kombination aus beidem an. Die Rente ist jedoch lebenslang garantiert - ein klarer Vorteil gegenüber dem Kapitalbezug, der sich im Laufe der Jahre aufbraucht. Im Todesfall hingegen fällt das Geld aus dem Kapital vollständig als Erbe an meine Familie. Wenn ich mich für die Rente entschieden habe, erhält nur der/die Ehepartner/in eine Hinterbliebenenrente, die 60 % meiner Rente entspricht.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidungen, die uns im Bereich der Vorsorge auferlegt werden, immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind. Das bedeutet, dass du die Risiken berechnen, erforschen und gewichten musst. Hier sind schliesslich einige Tipps, um deine Verwaltung zu optimieren:

 

1) Kaufe dir Beitragsjahre zurück. Ein längeres Studium, ein Sabbatjahr oder eine Phase der Arbeitslosigkeit: Heutzutage sind geradlinige Berufswege selten. Die AHV erlaubt es nicht, «verlorene» Beitragsjahre nachzuholen; das BVG hingegen bietet diese Option. Das Nachkaufen von fehlenden Beitragsjahren wird als Einkauf bezeichnet. Die Einzahlungen sind von der Steuer absetzbar.

 

2) Festige deine persönlichen Ersparnisse. Die Stärke unseres Systems ist die Drei-Säulen-Politik. Die dritte Säule ist oft mit einem gebundenen Vertrag mit oder ohne Lebensversicherung verbunden, aber es kann sich auch einfach um persönliche Ersparnisse auf einem Konto handeln. Zu beachten ist, dass Einzahlungen über einen gebundenen Vertrag steuerlich absetzbar sind und dass im Ruhestand das Vermögen steuerlich weniger stark belastet wird als die Renten, die man erhält.

 

3) Vorsicht bei Nebeneinkünften! Die Grenze für BVG-Beiträge liegt bei 22'050 CHF pro Jahr und Arbeitgeber. So kann es sich in Bezug auf die Vorsorge lohnen, eine 80%-Stelle zu haben als zwei 20%- und 60%-Stellen: Der Lohn der 20%-Stelle könnte sich als zu niedrig erweisen, um beitragspflichtig zu sein, und der Beitragsanteil, den du in diesem Fall verlierst, ist hoch.

 

4) Antizipiere die geschätzten Berechnungen. Jedes Jahr werden in deinem Vorsorgeausweis die Hochrechnungen für deine Situation detailliert aufgeführt. Nimm dir die Zeit, ihn zu entziffern. Personen, die häufig den Arbeitgeber gewechselt haben oder abwechselnd in der Schweiz gearbeitet haben, können zudem bei der Schweizerischen Zentralstelle für die zweite Säule überprüfen, ob ihre Vorsorgegelder bei einem Stellenwechsel immer von einer Kasse zur anderen überwiesen wurden. Schließlich kann dir deine AHV-Kasse ab 15 Jahren vor der Pensionierung kostenlos eine Schätzung deiner Rente aus der ersten Säule zusenden.

 

5) Erhalte eine professionelle und persönliche Beratung. Die beste Vorsorgestrategie ist je nach Einkommen oder Lebenslauf völlig unterschiedlich. Es ist daher sehr empfehlenswert, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um persönliche Informationen zu erhalten. Angestellte Schweiz organisiert im Jahr 2025 eine dreitägige Weiterbildung zum Thema Vorsorge. Auf dem Menüplan stehen: eine Bestandsaufnahme der eigenen Situation / investieren / die richtigen Strategien einsetzen. Der Kurs steht allen offen - und ist für unsere Mitglieder kostenlos!

Autor*in

Laure Fasel

Laure Fasel

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