Entlassung: Wie geht es weiter?
Die Wirtschaftslage ist nicht gerade ermutigend und in den letzten Wochen gab es viele Ankündigungen von Umstrukturierungen. Für die Betroffenen ist es wichtig, ihre Rechte zu kennen und die richtigen Reflexe zu haben, um den Übergang so gut wie möglich zu meistern. Das kannst du tun, wenn du von einer Entlassung betroffen bist:
1. Sich Zeit nehmen, um den Schock zu verarbeiten
Neben der finanziellen Unsicherheit hat eine Entlassung auch erhebliche psychologische Folgen. Die Kündigung zu erhalten, vor allem wenn sie unerwartet kommt, beeinträchtigt das Selbstwertgefühl und kann zu einer Identitätskrise führen. Dies gilt umso mehr, als wir in einer Gesellschaft leben, in der die Arbeit ein Grundpfeiler der sozialen Identität ist. Ein gut laufender Job vermittelt ein Gefühl der Nützlichkeit und wird zu einem Zeichen der Anerkennung durch andere. Wenn das aufhört, sind Verleugnung, Wut oder Niedergeschlagenheit Teil des Prozesses. Sich dessen bewusst zu sein, kann helfen, Abstand zu gewinnen.
Um den Schock zu überwinden, ist es wichtig, auf sich selbst und seine Gesundheit zu achten. Nimm deine Hobbys wieder auf oder verbringe Zeit mit deiner Familie: Es geht darum, die anderen Bereiche des Lebens - diejenigen, die gut laufen - zu pflegen und aufzuwerten. Wenn möglich, versuche, eine positive Einstellung zu bewahren: Prüfungen sind oft ein Sprungbrett, um wieder auf die Beine zu kommen. Wenn nötig, zögere nicht, eine*n Arbeitspsychologen*in zu konsultieren, um die Situation besser zu akzeptieren.
2. Überprüfe deine Rechte
Der Arbeitsvertrag, den du zu Beginn deiner Tätigkeit unterschrieben hast, muss die Kündigungsfristen angeben. Wenn dort nichts steht, sind die gesetzlichen Fristen des Obligationenrechts massgebend. Das Gesetz sieht außerdem besondere Schutzfristen für Personen vor, die vor der Kündigung arbeitsunfähig waren oder noch arbeitsunfähig sind, wenn sie die Kündigung erhalten. Schwangere Frauen sind ebenfalls geschützt - auch wenn die Schwangerschaft erst nach der Kündigung festgestellt wird. Als Mitglied von Angestellte Schweiz hast du einen Rechtsschutz, der dich über diese Themen informiert und dich im Falle eines Rechtsstreits absichert: Nutze diese Möglichkeit. Beachte, dass Arbeitnehmer*innen über 55 Jahre, deren Unternehmen den GAV für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie unterzeichnet hat, mit der Kündigung ihres Arbeitsvertrags eine Anhörung erhalten, sowie einen zusätzlichen Monat Kündigungsfrist, wenn sie seit mehr als zehn Jahren in ihrem Job sind.
Wenn du gegen die Entlassung Einspruch einlegst und eine Wiedergutmachung forderst, solltest du im Hinterkopf behalten, dass der Fall stichhaltig sein muss. Das Gefühl der Ungerechtigkeit, so stark es auch sein mag, reicht nicht aus, um eine missbräuchliche Entlassung zu rechtfertigen. Der Begriff wird nur auf Situationen angewandt, in denen die Gründe für die Entlassung besonders schockierend sind. Auch hier kann der Rat eines*r Rechtsexperten*in hilfreich sein, da vergebliche rechtliche Schritte oft zeitaufwendig und teuer sind. Bei Massenentlassungen werden mögliche Sozialpläne durch kollektive Massnahmen von Arbeitnehmervertretern und/oder Gewerkschaften auf den Weg gebracht.
3. Kontaktiere die Arbeitslosenversicherung.
In der Schweiz wird automatisch ein Prozentsatz deines Gehalts abgezogen, um das Risiko der Arbeitslosigkeit zu versichern. Du brauchst dich also nicht schuldig zu fühlen, wenn du dich bei der Arbeitslosenversicherung anmeldest: Es handelt sich um ein Recht, für das du Beiträge gezahlt hast, sofern du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate in der Schweiz gearbeitet hast. Dieses letzte Kriterium kann übrigens je nach der eigenen Lebenssituation gelockert werden.
Um deinen Anspruch zu prüfen und die Höhe deiner Entschädigung abzuschätzen, wendest du dich am einfachsten an das Amt deines Wohnkantons. Um keine Entschädigungstage zu verlieren, ist es wichtig, dass du spätestens am Tag nach der endgültigen Kündigung deines Vertrags Kontakt aufnimmst (z. B. am 1.Dezember bei einer Kündigung zum 30. November).
4. Den Abschied pflegen
Auch wenn Emotionen die Oberhand gewinnen können, ist die Pflege der Beziehung zum Arbeitgeber, solange du noch unter Vertrag stehst, von großem Vorteil für die Zukunft: zuverlässige Referenzen im Lebenslauf, Empfehlungen im Netzwerk... Der Dialog ist also besser als die Konfrontation. Es ist auch ratsam, bis zum Ende der Frist in seiner Position investiert zu bleiben.
Der*die Arbeitgeber*in hat ebenfalls Pflichten, die eingehalten werden müssen. Dazu gehört, dass er*sie schnell ein Zwischenzeugnis vorlegt, um deine zukünftigen Bewerbungen zu unterstützen. Er muss dich auch über die Frage des verbleibenden Urlaubs und der Überstunden informieren. Urlaubstage sollten grundsätzlich in Naturalien genommen werden; wenn dies nicht möglich ist, sollten sie bei Vertragsende ausgezahlt werden.
5. Beginne schnell wieder mit Bewerbungen
Oft führt der Schock über die Nachricht, verbunden mit der Verpflichtung, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zur Arbeit zu gehen, zu einem vorübergehenden Desinteresse an der Suche nach einem neuen Job. Es ist jedoch wichtig, so schnell wie möglich damit anzufangen: Die Arbeitslosenversicherung verlangt von Arbeitnehmenden, dass sie mit ihren Bewerbungen beginnen, sobald sie von ihrer Entlassung erfahren. Vergiss nicht, über deine Schritte Buch zu führen: Wenn du dich nicht an die Regel hältst, kann es sein, dass du mit einer tagelangen Sperre der Entschädigung bestraft wirst.
Und vergiss nicht: Wenn der Stein erst einmal ins Rollen gekommen ist, stehen dir die Arbeitsvermittlungsberater zur Seite, um dich bei deiner Suche zu unterstützen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um deinen Lebenslauf zu aktualisieren, dein LinkedIn-Profil zu optimieren oder eine Kompetenzbilanz zu erstellen. Ziehst du eine berufliche Neuorientierung in Betracht? Oder eine Weiterbildung? Dies ist ein guter Zeitpunkt, um darüber nachzudenken und so deine Ziele im Auge zu behalten - eine wichtige Ressource, um nach vorne zu schauen!
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