Arbeitslos mit 58 – wie sichere ich mich finanziell ab?

Wer mit 58 arbeitslos wird, fragt sich: Soll ich mir noch einen neuen Job suchen? Oder kann ich es mir leisten, in den Ruhestand zu treten?

Ich arbeite seit über 15 Jahren als Senior Scientist bei einem grossen Pharmaunternehmen. Im Rahmen einer Restrukturierung baut das Unternehmen Stellen ab. Ich bin auch betroffen. Um die Folgen der Kündigung abzufedern hat mir der Arbeitgeber eine verlängerte Kündigungsfrist und eine Abgangsentschädigung angeboten.

Ich bin 58 Jahre alt und frage mich: Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mir keinen neuen Job mehr suche? Wie fahre ich finanziell am besten?

Felicitas F.

 

Um zu entscheiden, ob sie sich den Ruhestand leisten kann, muss Felicitas alle Optionen prüfen:

1. Frühpensionierung

Felicitas muss abklären, ob das Reglement ihrer Pensionskasse eine Frühpensionierung ab dem 58. Altersjahr vorsieht. Die Kasse kann ihr auch Auskunft darüber gehen, wie hoch ihre Rente bei einer Pensionierung mit 58 ausfallen wird.

2. Einkauf in die Pensionskasse

Um die Rente aufzubessern, kann Felicitas einen Beitrag in die Pensionskasse einzahlen. Die Pensionskasse kann ihr angeben, wie hoch der maximale Betrag sein kann. Es bietet sich für Felicitas an, dafür die Abgangsentschädigung zu verwenden. Im Reglement der Pensionskasse steht, ob dies möglich ist.

3. Weiterversicherung in der Pensionskasse

Auf ihren Wunsch kann sich Felicitas bei ihrer Pensionskasse während zwei weiteren Jahren im bisherigen Umfang weiter versichern. Das ist möglich ab 58 Jahren. Damit kann Felicitas ihr Vorsorgeguthaben weiter aufstocken und bekommt dann in zwei Jahren eine höhere monatliche Rente.

Zu beachten: Die Möglichkeit der Weiterversicherung besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wird. Kündigt man selbst und geht in Frühpension, ist ein Verbleib in der Pensionskasse nicht möglich.

4. Arbeitslosengelder beziehen

Lässt sich Felicitas F. frühpensionieren, kann sie sich trotzdem bei der Arbeitslosenkasse zum Bezug von Arbeitslosengeldern anmelden. Wird nämlich eine Arbeitnehmerin aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt und entscheidet sie sich für den Bezug einer Rente, dann betrachtet dies die Arbeitslosenkasse als unfreiwillige Frühpensionierung. Sie rechnet der vorzeitig pensionierten Arbeitnehmerin die volle Beitragszeit an. Ihr steht damit das volle Taggeld zu. Die Rente aus der beruflichen Vorsorge wird dann von den Arbeitslosengeldern abgezogen.

Felicitas weiss jetzt, welche Möglichkeiten ihr offenstehen. Sie kann darüber entscheiden, ob sie bereits den Ruhestand antreten will.

Autor*in

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