Fachkräftesituation Schweiz
Ein Job ist nur dann erfüllend, wenn die Work-Life-Balance stimmt. Genügend Zeit für die Familie, Hobbys und den Haushalt zu haben, steigert die Lebensqualität. Laut dem Bundesamt für Statistik nimmt die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen kontinuierlich zu. Dennoch ist das Schweizer Vorsorgesystem nach wie vor auf Vollzeitbeschäftigte ausgerichtet – welche Auswirkungen hat Teilzeitarbeit auf das Einkommen im Rentenalter?
Die AHV
Die monatliche AHV-Vollrente beträgt maximal 2'520 Franken für alleinstehende Personen und 3780 Franken für verheiratete Paare. Wer diese erhalten möchte, muss während des gesamten Erwerbslebens – also 44 Jahre lang – lückenlos Beiträge leisten. Gleichzeitig muss ein ausreichend hohes durchschnittliches Einkommen erzielt werden. Dieses liegt aktuell bei rund CHF 90’720 pro Jahr. Viele Menschen mit Teilzeitpensen erreichen diese Einkommenshöhe nicht. Dadurch fällt die spätere AHV-Leistung geringer aus. Teilzeitbeschäftigte, die Kinder erziehen oder Angehörige betreuen, können Erziehungs- und Betreuungsgutschriften erhalten, die ihre zukünftige Rente erhöhen
2. Säule
Ab 25-ig zahlen Arbeitnehmer*innen in die Pensionskasse ein. Um automatisch in der Pensionskasse versichert zu sein, muss man mindestens 22’680 Franken pro Jahr verdienen. Liegt das Einkommen darunter, besteht keine Pflichtversicherung in der 2. Säule. Wer die Schwelle durch mehrere Arbeitgeber erreicht, kann sich freiwillig versichern. Der Arbeitgeber muss gesetzlich mindestens 50 % der Pensionskassenbeiträge übernehmen.
Niedrige Einkommen wirken sich in der Pensionskasse besonders stark aus. Zunächst wird vom Einkommen ein fixer Betrag von 26’460 Franken (Stand 2026) abgezogen, bevor die Beiträge berechnet werden. Für Teilzeitbeschäftigte bedeutet dies, dass nur ein kleiner Teil des Lohns versichert ist. Auch der Schutz bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall ist kleiner.
3. Säule
Die 3. Säule bietet die Möglichkeit, die Altersvorsorge zusätzlich aufzubauen, soweit es die finanziellen Möglichkeiten zulassen. Es ist darum empfehlenswert, auch bei einem Teilzeitpensum in die 3. Säule einzuzahlen.
Kommunikationsbeauftragte, ausgebildet in Sozialpolitik, früher als Beraterin für Pensionierte tätig.
Welche Faktoren müssen stimmen, damit sich Teilzeitarbeit später nicht negativ auf die Altersvorsorge wirkt?
Die Beiträge zur zweiten Säule hängen vom beitragspflichtigen Einkommen ab, daher ist es unvermeidlich, dass eine Person, die Teilzeit gearbeitet hat, eine geringere Rente erhält als bei einer Vollzeitstelle mit dem gleichen Gehalt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Schaden zu begrenzen, beispielsweise durch Einkäufe, wenn man später sein Pensum erhöht, oder durch die Einrichtung einer dritten Säule. Dies ist sogar sehr empfehlenswert, um die Anlage des Vorsorgegeldes zu diversifizieren. Darüber hinaus variiert der Arbeitgeberbeitrag zur Vorsorge von Unternehmen zu Unternehmen stark. Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist es ratsam, sich gut zu informieren. Wenn der Arbeitgeber einen überobligatorischen Anteil (höher als die obligatorischen mindestens 50 %) gewährt, kann dies das Altersguthaben deutlich erhöhen. Zu beachten ist, dass im Falle einer Scheidung die während der Ehe geleisteten Beitragsjahre zwingend zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden müssen. Dadurch wird verhindert, dass der Ehepartner benachteiligt wird, der Teilzeit gearbeitet hat, um die Kinder zu erziehen.
Empfiehlst du Teilzeitarbeit ab einem konkreten Mindestlohn?
Wir sind erst ab einem Jahresgehalt von 26'460 Franken verpflichtet, automatisch Beiträge an die BVG zu leisten. Bei sehr geringfügigen Teilzeitstellen oder Stellen mit niedrigem Grundgehalt ist es wichtig zu berechnen, dass man mindestens diesen Betrag pro Jahr erreicht, da sonst weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber Beiträge leisten. Zu beachten ist, dass für Personen, die zwei Stellen haben, dieser Betrag nicht das Gesamtgehalt, sondern das Gehalt pro Arbeitgeber ist. Es ist daher besser, eine 50-Prozent-Stelle zu haben als zwei 25-Prozent-Stellen: Nehmen wir an, eine Person verdient 20'000 Franken für die 25-Prozent-Stelle und 18'000 Franken für den zweiten Job, so verfügt sie über ein Jahreseinkommen von 38'000 Franken, was theoretisch für die Beitragszahlung ausreicht... Aber sie wird keine Beiträge zahlen können, da keines der beiden Einkommen das gesetzliche Minimum erreicht.
Gibt es altersmässig einen idealen Zeitpunkt, um das Pensum zu reduzieren?
Das hängt von der Situation jedes Einzelnen ab. Ideal ist es, ein Gleichgewicht zwischen der Sicherung der finanziellen Situation (gegenwärtig und zukünftig) und der Aufrechterhaltung einer guten Lebensqualität mit Zeit für andere Dinge als die Arbeit zu finden. Personen, die früh zu arbeiten begonnen haben und bereits über ein Guthaben verfügen, das sie mit Erreichen des 50. Lebensjahres als ausreichend erachten, befinden sich in einer idealen Situation, da sie mit zunehmendem Alter, wenn die Gesundheit nachlässt, weniger arbeiten könnten. Solche Situationen werden in Zukunft jedoch sicherlich seltener sein: Wir studieren insgesamt länger als früher, berufliche Unterbrüche sind häufiger geworden (und führen zu Beitragslücken) und junge Menschen sind weniger geneigt, zu 100 % zu arbeiten. Ausserdem reduzieren Menschen oft ihr Pensum, wenn sie kleine Kinder zu versorgen haben, was angesichts der Erziehungsbedürfnisse normal ist.
In welchen Fällen würdest du grundsätzlich von einer Reduktion des Pensums abraten?
Auch hier handelt es sich um persönliche Entscheidungen, doch ein voraussichtlich geringes Vorsorgeguthaben betrifft häufig Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben oder lange Zeit selbstständig gearbeitet haben. Ebenso Arbeitnehmer*innen, die ihr Berufsleben in der Schweiz spät begonnen haben, oder Personen, die einen Teil ihrer BVG für einen Immobilienkauf aufgelöst haben. Auch eine Vermögensaufteilung nach einer Scheidung kann das eingezahlte Kapital erheblich reduzieren. In solchen Situationen ist es ratsam, den Vorsorgeausweis genau zu lesen und genaue Berechnungen anzustellen, bevor man sein Pensum reduziert. Auch die Lebensqualität ist zu berücksichtigen. Manche Menschen bevorzugen einen bescheideneren Lebensstil mit mehr Freizeit.
«Das Wichtigste ist, gut informiert zu sein und sich der langfristigen Konsequenzen seiner Entscheidungen bewusst zu sein. Oft neigt man dazu, sich erst spät um seine Vorsorge zu kümmern oder nicht alle Aspekte des Systems zu kennen. In solchen Fällen kommt es zu bösen Überraschungen, wenn man sein Budget für den Ruhestand berechnet.»
Natürlich kann man nicht alles kontrollieren: Im Ruhestand zahlt man oft viel Steuern, weil man keine beruflichen Ausgaben mehr absetzen kann. Eine niedrigere BVG-Rente ist steuerlich vorteilhafter. Es gilt, das richtige Gleichgewicht zu finden.
Welche Möglichkeiten bestehen, um mögliche Lücken in der Altersvorsorge auszugleichen?
Vor der Pensionierung kann man Einkäufe tätigen, um Lückenjahre zu schliessen. Dieses Recht ist vorteilhaft, da der eingekaufte Betrag von den Steuern abgezogen werden kann. Es ist ratsam, sich bei seiner Pensionskasse über die Bedingungen zu informieren. Für Personen, denen dies nicht gelingt und die mit einem geringen Guthaben in den Ruhestand gehen, können Ergänzungsleistungen für Rentner das Einkommen aufstocken, wenn die Summe aus AHV und BVG unter dem Existenzminimum liegt. Der Anspruch hängt von der individuellen finanziellen Situation jedes Einzelnen ab (Miete, Gesundheitsausgaben, eventuelle Unterbringung in einem Pflegeheim usw.). Wenn man diese Leistungen eines Tages in Anspruch nehmen möchte, ist es interessant zu berechnen, ob es besser ist, sein Altersguthaben als Kapital (das dann als Vermögen angerechnet wird) oder als Rente zu beziehen. Manchmal ist es vorteilhafter, das Kapital zu beziehen, vorausgesetzt, man kann es gut verwalten, als eine kleine monatliche Rente von 200 Franken zu beziehen, die den Anspruch auf Leistungen blockieren würde.