Was ist Plattformarbeit?
In der heutigen flexiblen Arbeitswelt bieten digitale Plattformen wie Uber, Upwork oder Coople eine neue Art zu arbeiten.
Diese Plattformen vermitteln Arbeitskräfte für sporadische, oft zeitlich begrenzte Aufgaben oder Projekte. Der entsprechende Wirtschaftszweig heisst Plattformökonomie oder Gig-Economy. («Gig» ist das englische Wort für einen oft einmaligen Einsatz, zum Beispiel den Auftritt einer Musikband.)
Die Aufträge, die über diese Plattformen ausgeführt werden können, sind sehr vielfältig: Sie finden sowohl vor Ort als auch aus der Ferne statt, in Bereichen wie Lieferservices, Datenerfassung, Kinderbetreuung, Taxidienste oder Seniorenbetreuung.
Personen, die auf diesen Plattformen arbeiten, schätzen die Flexibilität und die Freiheiten der Gig-Economy:
Auch für Unternehmen bietet die Plattformökonomie grosse Vorteile:
Es gibt unzählige Begriffe für Personen, die über Plattformen arbeiten: Selbstständige, Freelancer, Plattform-Arbeitende, Gig-Worker, Cloudworker oder Crowdworker.
Wichtig ist weniger die Bezeichnung, sondern was sie von regulären Angestellten unterscheidet. Meistens erbringen sie für Auftraggebende Leistungen, ohne vertraglich an sie gebunden zu sein. Ihre rechtliche Situation ist deshalb anders.
Personen mit einem Arbeitsvertrag geniessen einen umfassenden sozialen Schutz:
Selbstständigerwerbende hingegen haben diese Sicherheit nicht. Sie müssen sich selbst um ihre Versicherungen und ihre Vorsorge kümmern.
Sind Gig-Worker selbstständig oder angestellt? Diese Frage ist oft schwierig zu beantworten. Es hängt von der rechtlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und den Abhängigkeiten ab.
Das Unternehmen Uber ist eines der bekanntesten im Bereich der Plattformarbeit. In den letzten Jahren musste das Bundesgericht mehrmals über den Status der Uber-Fahrenden urteilen. Die Rechtsprechung hat schliesslich entschieden, dass die Fahrerinnen und Kuriere nicht selbstständig, sondern angestellt sind. Sie können deshalb bei Bedarf zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehen.
Die Europäische Union hat die sozialen Rechte von Plattform-Arbeitenden durch klare Richtlinien verbessert. Gemäss diesen wird vermutet, dass sie angestellt sind, wenn die Plattformen bestimmte Vorgaben machen.
Diese Vermutung greift, wenn die Plattformen die folgenden Punkte kontrollieren:
Bei Selbstständigerwerbenden gibt es diese Kontrollen nicht. Das macht deutlich, warum Plattform-Arbeitende einen anderen Status haben.
In der Schweiz ist die Plattformökonomie bis heute nicht reguliert – trotz der Forderungen einiger Gewerkschaften.
Weil der Bund untätig bleibt, sind Plattform-Arbeitende den vollen Risiken von Selbstständigerwerbenden ausgesetzt. So haben sie keinen Schutz bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität.
Problematisch wird es, wenn Plattformen ihre Arbeitskräfte in eine Scheinselbstständigkeit drängen. In solchen Fällen können die Arbeitenden nicht frei über ihre Arbeit entscheiden, geniessen aber kaum sozialen Schutz.
Der Schutz von Personen, die über Plattformen arbeiten, muss ausgebaut werden – insbesondere bei Lohnausfall und bei den Sozialversicherungen. Eine andere Möglichkeit wäre, Gesamtarbeitsverträge (GAV) für die Plattformökonomie zu schaffen. Der GAV Personalverleih der Temporärbranche ist hierfür ein gutes Vorbild.
Flexibles Arbeiten liegt im Trend. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Menschen mit dieser Vertragsart nicht abnehmen wird. Mit einem besseren Schutz könnten sie die Vorteile nutzen, ohne die heutigen Risiken einzugehen.
*Dieser Artikel wurde 2023 erstmals veröffentlicht und 2026 aktualisiert.