Umgang mit Veränderungen

Wie gehen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen damit um, wenn sich die psychische Erkrankung auf den Arbeitsplatz auswirkt?
In einer kürzlich von WorkMed durchgeführten Umfrage zeigt sich deutlich: Eine Mehrheit der Befragten berichtet von psychischen Problemen, die natürlich auch das Arbeiten beeinflussen. Symptome am Arbeitsplatz sind zum Beispiel Konzentrationsprobleme, Leistungsabfall oder auffälliges Sozialverhalten. Dazu können ganz unterschiedliche Verhaltensweisen kommen, wie z.B. starke Stimmungsschwankungen oder der Rückzug von den Arbeitskolleg*innen.
Zwei Drittel der Befragten würden ihren Vorgesetzten psychische Probleme offenlegen. Die Zahl ist höher als bei vergleichbaren früheren Befragungen. Hier zeigt sich eine Enttabuisierung psychischer Probleme. Dies heisst also: Wir sprechen offener darüber.
Trotz der Bereitschaft, offen darüber zu reden, ist das Umfeld aktuell noch sehr unsicher, wie damit umgegangen werden soll. Dies betrifft Führungskräfte und Arbeitskolleg*innen. Nur in rund jedem 8. Unternehmen gibt es eine klare Orientierung, wie bei psychischen Erkrankungen von Mitarbeitenden gehandelt werden soll. Fakt ist: Unternehmen sollten mehr tun als bisher.
Erschreckend sind allerdings die Gründe der psychischen Belastung. Die Befragten geben an, dass belastendes Teamklima, Konflikte und eine problematische Betriebskultur als Hauptgründe für psychische Probleme gesehen werden.
Die Konsequenz: Unternehmen sollten sich verstärkt in den Themen Vertrauenskultur, Transparenz und Offenheit engagieren.
Die WorkMed AG ist ein Zentrum für Arbeit und psychische Gesundheit, welches im Bereich Prävention, Klärung und Bewältigung von Ausbildungs- und Arbeitsproblemen sowie Verbesserung der Erwerbsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Personen mit psychischen Problemen tätig ist.
Mehr zum Thema: Privatpersonen • WorkMed AG berät betroffene Personen mit Arbeitsproblemen.
Wie sollen sich Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen verhalten, wenn sich psychische Erkrankungen auf die Arbeit auswirken?
Während einer Arbeitsunfähigkeit sind Arbeitnehmer*innen nur zeitlich begrenzt vor einer Kündigung geschützt. Die Dauer reicht von 30 bis 180 Tagen, je nach Anzahl Dienstjahren.
Wenn ein*e erkrankter Mitarbeitende*r dauerhaft arbeitsunfähig bleibt bzw. ihre*seine angestammte Tätigkeit infolge Krankheit nicht auszuführen vermag, und die Arbeitgeber*in ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen ist, ist eine Kündigung in aller Regel zulässig.
Ob vor oder während der Arbeitsunfähigkeit ist zudem klar: Je weniger mit dem Unternehmen kommunizieren, desto schwieriger wird es für das Unternehmen, Massnahmen zur Unterstützung und dem Arbeitsplatzerhalt zu treffen.
Daraus lassen sich folgende Handlungsempfehlungen ableiten:
Hilfe suchen:
Psychologische Unterstützung (Therapie, Hausärzt*in) frühzeitig nutzen. Lieber etwas frühzeitig krankgeschrieben werden, und dafür schnell wieder arbeitsfähig werden, als zu lange zu warten und dauerhaft krank bleiben.
Angestellte Schweiz hilft weiter, sowohl was psychische Gesundheit anbelangt als auch in rechtlichen Themen.
Bei einer Krankschreibung nicht arbeiten:
Für kleinere organisatorische Fragen kannst du den gesunden Menschenverstand walten lassen – aber wenn du krankgeschrieben bist, solltest du nicht arbeiten. Das heisst, auch nicht kurz an virtuellen Sitzungen teilnehmen oder «ein paar E-Mails» bearbeiten. Beachte unter anderem, dass du und dein Unternehmen rechtliche Risiken eingehen, wenn du bei einem Bezug von Versicherungsleistungen arbeitest. Wenn du den Eindruck hast, dass du wieder arbeitsfähig bist, empfiehlt es sich sehr stark, zuerst mit deiner*m Ärztin*Arzt zu reden und den Arbeitsversuch sauber zu dokumentieren.
Gespräch suchen
So offen wie möglich mit Vorgesetzten, HR oder entsprechende Anlaufstellen des Unternehmens über Entlastung, Anpassungen oder Wiedereinstieg sprechen. Die wichtigen Gespräche und Ereignisse dabei schriftlich festhalten.
Arbeitgeber*innen sind zum Gesundheitsschutz und zur Fürsorgepflicht verpflichtet. Konkrete Handlungsempfehlungen sind für Arbeitgeber*innen:
Proaktiv handeln
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass geeignete Strukturen vorhanden sind, um auf Vorfälle zu reagieren. Führungskräfte müssen sensibilisiert werden. Es sollte klar kommuniziert werden, an wen sich Mitarbeitende wenden können und wie. Falls es sich dabei um interne Anlaufstellen handelt, sicherstellen dass diese laufend geschult werden, und auch eine anonyme, nicht-hierarchische Kontaktaufnahme erlauben.
Suche bei Auffälligkeiten das Gespräch: Der*m Mitarbeitenden die Beobachtungen mitteilen, die Auswirkungen auf die Arbeit aufzeigen und dadurch den Handlungsbedarf besprechen.
Unterstützung zusichern und auf Hilfsangebote hinweisen
Arbeitgeber*nnen müssen sich zum Datenschutz bekennen: Das Default-Setting ist dabei, dass Arbeitgeber*innen wenig Informationen zum Gesundheitsstand erhalten. Wenn der Mitarbeitende und die Situation es erlauben, kann ein regelmässiger Austausch mit Fachpersonen wie bspw. Case-Manager*innen den Arbeitsplatzerhalt oder die Wiedereingliederung wesentlich fordern.
Folgegespräche helfen mit, nicht nur im betroffenen Fall, sondern auch für künftige Fälle, Erkenntnisse zu gewinnen.
Dokumentieren – aber möglichst in einer Weise, die den Mitarbeitenden nicht vor vollendete Tatsachen stellt
Protokollnotizen und Zielvereinbarungen sind wichtige Instrumente, um belegen zu können, dass die Fürsorgepflicht eingehalten wurde.
Ein vorgefertigtes Gesprächsprotokoll oder eine Zielvereinbarung, die keine Mitsprache des*r Mitarbeitenden erlaubt, schickt aber eine klare und meistens negative Botschaft an die*den psychisch angeschlagenen Mitarbeitenden.