2024? Gelitten und gefeiert.
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2024 war ein wichtiges Jahr. Wir freuen uns, euch unseren Jahresbericht 2024 vorzustellen.
Die Friedenspflicht verpflichtet die Vertragsparteien (auf Seite Arbeitnehmende und Arbeitgeber) den Arbeitsfrieden zu wahren. Dies heisst: Es dürfen bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten keine Kampfmassnahmen ergriffen werden. Insbesondere ist auf Streik zu verzichten.
Die Meinungsverschiedenheiten und Konflikte sind auf andere Weise beizulegen. GAV sehen hierfür meist Regelungen vor, z.B. Verhandlungen und/oder Schiedsgerichtsverfahren.