Durch die Arbeitsgeschichte der Schweiz
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In der Schweiz sind die Rechte der Angestellten per Gesetz geschützt. Im Interview schaut Pascal Richoz vom SECO gemeinsam mit uns auf die spannenden Entwicklungen zurück.
Die Friedenspflicht verpflichtet die Vertragsparteien (auf Seite Arbeitnehmende und Arbeitgeber) den Arbeitsfrieden zu wahren. Dies heisst: Es dürfen bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten keine Kampfmassnahmen ergriffen werden. Insbesondere ist auf Streik zu verzichten.
Die Meinungsverschiedenheiten und Konflikte sind auf andere Weise beizulegen. GAV sehen hierfür meist Regelungen vor, z.B. Verhandlungen und/oder Schiedsgerichtsverfahren.