Durch die Arbeitsgeschichte der Schweiz
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In der Schweiz sind die Rechte der Angestellten per Gesetz geschützt. Im Interview schaut Pascal Richoz vom SECO gemeinsam mit uns auf die spannenden Entwicklungen zurück.
Ein GAV mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) gilt für alle Angestellten und Arbeitgeber einer Branche oder Region.
Die am GAV beteiligten Verbände auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite stellen bei den zuständigen Behörden im Bund oder Kanton ein Gesuch. Die Behörden prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfüllt sind.
Die Allgemeinverbindlichkeit darf angeordnet werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: