Was ist eigentlich ein GAV?

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sichert attraktive Arbeitsbedingungen. Er wird zwischen Sozialpartnern abgeschlossen – Arbeitgebenden oder Arbeitgebendenverbänden auf der einen und Arbeitnehmendenverbänden auf der anderen Seite.

Gesamtarbeitsverträge regeln die Arbeitsbedingungen in einer Branche oder Region, angepasst an deren Bedürfnisse. Die Bestimmungen in einem GAV dürfen für die Unterstellten nicht schlechter sein als die Bestimmungen im Arbeitsrecht, Obligationenrecht oder in anderen Gesetzen. Da sie jedoch in den meisten Fällen besser sind, profitieren die GAV-Unterstellten von besseren Arbeitsbedingungen gegenüber den Nichtunterstellten.

Für wen gilt ein Gesamtarbeitsvertrag?

Der GAV gilt für Angestellte in denjenigen Betrieben, die ihn anwenden. Dies können alle Angestellten im jeweiligen Betrieb sein oder ein Teil davon. Ausgenommen können z.B. gewisse Funktionen (wie Kader) oder Bereiche sein.

Auf Verlangen aller Vertragsparteien und wenn gute Gründe dafür vorliegen, kann ein GAV allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heisst, er gilt dann auf Stufe Bund oder Kanton für alle Arbeitgebende und Arbeitnehmende einer Branche oder eines Berufes.

Was ist darin geregelt?

Neben den Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten Gesamtarbeitsverträge Bestimmungen über den Abschluss und die Dauer des Vertrags. Ebenfalls ist im GAV festgehalten, wie die Vertragsparteien (Sozialpartner) zusammenarbeiten und kontrollieren, dass die Bestimmungen im Vertrag eingehalten werden.

Wichtige Elemente eines GAV

  • Mindestlöhne, Mindestlohnkategorien
  • Lohnzulagen, zum Beispiel für Samstagsarbeit
  • Erwerbsausfall bei Krankheit und Unfall
  • Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleich
  • Arbeitszeit-, Urlaubs- und Ferienregelungen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eltern-, Vaterschafts- und Mutterschaftsurlaub
  • Recht auf bezahlte Aus- und Weiterbildung
  • Mitwirkung der Belegschaften und der Arbeitnehmervertretungen
  • Kündigungsschutz
  • Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Vertragsumsetzung
  • Pflichten wie z.B. die Friedenspflicht (Verzicht auf Streik)
  • Konsequenzen, wenn eine Vertragspartei gegen die Vereinbarungen im GAV verstösst

Zu kompliziert?

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Autor*in

Hansjörg Schmid

Hansjörg Schmid

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