Der psychologische Effekt der Kurzarbeit

In der Schweiz ist Kurzarbeit eine wichtige arbeitsmarktpolitische Massnahme, die dazu dient, bei vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten Arbeitsplätze zu erhalten und Massenentlassungen zu vermeiden.
Damit Unternehmen Kurzarbeit einführen können, müssen bestimmte Bedingungen gegeben sein. So muss der Arbeitsausfall wirtschaftlich bedingt und unvermeidbar sein und mindestens 10% der Arbeitsstunden des Betriebs müssen ausfallen.
Unternehmen können die Kurzarbeitsentschädigung in der Regel für maximal 12 Monate innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Jahren beziehen. In ausserordentlichen Situationen, wie etwa während der COVID-19-Pandemie kann der Bundesrat diese Dauer verlängern.
Die aktuelle Krise in der Industrie hat viele Firmen dazu gebracht, 2024 Kurzarbeit einzuführen. Einige haben schon die maximale Bezugsdauer erreicht. Deshalb wird gerade überlegt (Stand Frühjahr 2025), die maximale Bezugsdauer auf 24 Monate zu verlängern.