Muss ich bei der Hitze ins Büro?
Die Sommerhitze ist gekommen, um zu bleiben. Die gesundheitlichen Herausforderungen, die mit extremer Hitze einhergehen, betreffen in erster Line Menschen, die im Freien arbeiten. Zu den Risiken gehören etwa Hitzschlag, Dehydratation oder arbeitsbedingter Hautkrebs. Auch Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Lungen- oder Nierenerkrankungen sind bei Hitze besonders anfällig, da ihr Körper bereits unter Belastung steht.
Was sagt das Gesetz?
In der Schweiz gibt es aktuell keine gesetzlich festgelegten Höchsttemperaturen für Arbeitsplätze. Das heisst: Ja, du musst trotz Hitze ins Büro.
Allerdings müssen Arbeitgeber*innen Massnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen zu schützen, insbesondere bei Arbeiten im Freien oder in nicht-klimatisierten Räumen. Konkret: Unternehmen sind verpflichtet, für Lüftung und Kühlung zu sorgen, Schattenplätze anzubieten und die Arbeitszeiten gegebenenfalls zu verlegen, um die Belastung durch Hitze zu verringern.
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) bietet Leitfäden und Checklisten, um Arbeitgeber*innen bei der Implementierung von Schutzmassnahmen zu unterstützen. Zudem geben Suva und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Empfehlungen für maximale Temperaturen am Arbeitsplatz heraus.
Und zwar diese: Die Raumtemperatur sollte der Art der Arbeit angepasst sein. Für sitzende, geistige Tätigkeiten werden 21 bis 23 Grad und für körperliche Arbeiten je nach Anstrengung 16 bis 21 Grad empfohlen. Bei heissem Wetter sollte die Temperatur im Raum maximal bei 26 Grad liegen.
Eine besondere Regelung gibt es allerdings: Schwangere und Stillende haben das Recht, ab einer Raumtemperatur von 28 Grad darauf zu bestehen, dass sie nicht zur Arbeit erscheinen müssen.
Kein Hitzefrei für Bauarbeiter*innen
Hitzefrei gibt es mittlerweile nicht einmal mehr an Schulen – unter anderem, weil Schulen eine Betreuungspflicht haben.
Auch Personal auf dem Bau, von der Hitze am meisten betroffen, erhält kein generelles Hitzefrei. Ab 33 Grad empfiehlt die Suva, alle Stunde 15 Minuten Pause an einem kühlen, schattigen Ort einzulegen. Schwere Arbeiten sollten minimiert und im Schatten durchgeführt werden.
Seit 2016 gibt es in der Schweiz den von der Gewerkschaft Unia lancierten Tarifvertrag zum Schutz der Bauarbeiter vor den Auswirkungen extremer Wetterbedingungen. Wenn Arbeiten wegen extremem Wetter abgebrochen werden müssen, werden Bauarbeitende entschädigt.
Gelten Kleidervorschriften bei extremer Hitze?
Mitarbeitende, die keinen direkten Kontakt mit Kund*innen und Lieferanten*innen haben, dürfen in der Regel kurze Hosen tragen. Besteht jedoch Aussenkontakt, wie beispielsweise am Bankschalter oder an der Hotelréception, kann der*die Vorgesetzte auf einer bestimmten Kleiderordnung bestehen.
Die Sommerhitze ist auch ein Zeichen, dass der Klimawandel schon angekommen ist. Die Politik ist gefordert, klare Linien und Vorgaben zum Schutz von Arbeitnehmenden zu schaffen.
Autor*in
Manuela Donati
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