Mitglieder erhalten Geld zurück

Dein Solidaritätsausweis ist Geld wert. Reiche ihn deshalb rasch ein.

Bis zu CHF 182.- Rückvergütung pro Jahr für unsere Mitglieder aus dem GAV MEM-Industrie 

Die Leistungen des GAV der MEM-Industrie werden über einen Solidaritätsbeitrag finanziert. Allen unterstellten Mitarbeitenden werden CHF 5.- pro Monat direkt vom Lohn abgezogen (Art. 4 MEM-GAV).

Lese hier, wie du in vier Schritten zu deiner Rückerstattung kommst:

  1. Prüfe auf deiner Lohnabrechnung, ob dir CHF 5.- pro Monat vom Lohn abgezogen werden
  2. Stelle sicher, dass dir dein Arbeitgeber jeweils zu Jahresbeginn deinen Solidaritätsausweis abgibt.
  3. Schicke den Solidaritätsausweis an Angestellte Schweiz. Wir machen die Abrechnung für dich.
  4. Als Mitglied vergüten wir dir bis zu CHF 182.- (Rückerstattung Solidaritätsbeiträge von CHF 60.- aus dem Vorjahr und Zuwendung von bis zu CHF 122.-)

Bitte schicke den Original-Solidaritätsausweis (blauer Hintergrund), den du von deinem Arbeitgeber bekommst. Keine Kopie erlaubt.

Jetzt Solidaritätsausweis einreichen!

Schicke uns deinen Solidaritätsausweis per Post an:

Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4600 Olten

 

Wenn du es in den Vorjahren verpasst hast: du kannst deine jährlichen Solidaritätsausweise bis 5 Jahre zurück einreichen. Bedingung ist, dass du in diesen Jahren Mitglied bei uns warst.

Mitglied werden und profitieren

Werde Mitglied von Angestellte Schweiz und schliesse dich unseren 12'000 Mitgliedern an.