Kundgebung: Stahl Gerlafingen muss bleiben

Olten, 9. November 2024
Heute haben mehr als 1000 Menschen vor dem Stahlwerk in Gerlafingen für den Erhalt der Arbeitsplätze und des Stahl-Recyclings demonstriert. Sie fordern vom Unternehmen den Verzicht auf jegliche Entlassungen und von der Politik Massnahmen zur Rettung von Stahl Gerlafingen und zur nachhaltigen Sicherung der Produktion von Recycling-Stahl für die Schweizer Bauwirtschaft.

Die Arbeiter:innen von Stahl Gerlafingen sind entschlossen, ihre Arbeitsplätze und ihr Stahlwerk zu verteidigen. Und sie erhalten in ihrem Kampf grosse Unterstützung aus der Bevölkerung. 15’129 Menschen haben die Petition «Stahl Gerlafingen muss bleiben» unterschrieben, die am Donnerstag an Bundesrat Parmelin und heute der Firma übergeben wurde. Heute demonstrierten zudem mehr als 1000 Menschen vor dem Stahlwerk in Gerlafingen, um die Forderungen der Arbeiterinnen und Arbeiter zu unterstützen:

■    Das Unternehmen muss auf jegliche Entlassungen verzichten. Notfalls können die Arbeitsplätze mit Kurzarbeit erhalten werden.

■    Die Politik muss zwingende Vorgaben für die Verwendung von emissionsarmem Recycling-Stahl im öffentlichen Beschaffungswesen und in der gesamten Schweizer Bauwirtschaft erlassen.

 

Arbeitsplätze erhalten

Die Forderung nach dem Verzicht auf Entlassungen ist auch der zentrale Punkt im Konsultationsverfahren mit dem Unternehmen, das bis nächste Woche läuft. Die Beschäftigten und ihre Vertretungen haben im Verfahren klargemacht, dass der Erhalt des Wissens der Arbeiter:innen und der Produktionskapazitäten in Gerlafingen fundamental ist, um den Weiterbestand der schweizerischen Recycling-Stahlindustrie zu sichern. Da der Bundesrat dieses Jahr explizit mit Blick auf die energieintensive Industrie die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate verlängert hat, besteht absolut kein Anlass für kurzfristige Entlassungen. Ab dem 1. Januar 2025 stehen zudem neue Förderinstrumente zur Verfügung, die die Industrie bei der Dekarbonisierung finanziell unterstützen. Das Unternehmen muss die entsprechenden Gesuche jetzt ausarbeiten.

 

Bundesrat muss handeln

Gleichzeitig braucht es ein entschlossenes Handeln der Politik, um die Zukunft des Stahlwerks zu sichern. Der Bundesrat muss insbesondere zwingende Vorgaben zur Verwendung von emissionsarmem Recycling-Stahl im öffentlichen Beschaffungswesen und in der Schweizer Bauwirtschaft insgesamt erlassen. Gesetzliche Grundlagen dazu bieten das revidierte Umweltschutzgesetz (USG) und das neue Klimaschutzgesetz (KIG). Der Bundesrat verfügt über die Kompetenz, dazu griffige Verordnungen zu erlassen und muss diese jetzt nutzen. Denn klare Kriterien zur Nachhaltigkeit von Baustoffen ermöglichen Anbietern wie Stahl Gerlafingen, konkurrenzfähig zu bieten und den Absatz zu sichern.

 

Bewegung im Parlament

Der Druck der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die öffentliche Unterstützung haben dazu beigetragen, dass das Parlament seine Bemühungen zum Erhalt des Gerlafinger Stahlwerks und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft intensiviert hat. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) wird im November über die Motionen «Notmassnahmen für Stahl Gerlafingen» und «Produktionsstandort Schweiz sichern. Übergangsfinanzierung für die Stahlindustrie zur Ökologisierung der Produktion» befinden und auch die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) nimmt das Thema auf die Tagesordnung. Das Parlament kann damit die Weichen stellen für eine Politik, welche strategische Produktionskapazitäten für den ökologischen Umbau der Schweizer Wirtschaft nachhaltig sichert.

 

Für Rückfragen:

Pierre Derivaz, Recht & Sozialpartnerschaft,

pierre.derivaz@angestellte.ch, 044 360 11 52

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