Durch die Arbeitsgeschichte der Schweiz
Artikel
In der Schweiz sind die Rechte der Angestellten per Gesetz geschützt. Im Interview schaut Pascal Richoz vom SECO gemeinsam mit uns auf die spannenden Entwicklungen zurück.
Die Arbeitnehmervertretung ist ein Organ der betrieblichen Mitbestimmung. Sie wird auch Betriebskommission oder Mitarbeitervertretung genannt.
Arbeitnehmervertretungen kommen typischerweise zum Einsatz bei:
Arbeitnehmervertretungen werden auf den Grundlagen des Mitwirkungsgesetzes gewählt. Für die Existenz einer Arbeitnehmervertretung gelten die folgenden Voraussetzungen:
Arbeitnehmervertreter*innen können Mitglied einer Arbeitnehmerorganisation wie Angestellte Schweiz sein und in deren Namen für das Amt kandidieren. Sie können aber auch völlig unabhängig sein.