Rekordbeteiligung an Delegiertenversammlung 2025
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Dieses Jahr haben wir alles gegeben, um die DV unvergesslich zu machen!
Die Arbeitnehmervertretung ist ein Organ der betrieblichen Mitbestimmung. Sie wird auch Personalkommission oder Mitarbeitervertretung genannt.
Arbeitnehmervertretungen kommen typischerweise zum Einsatz bei:
Arbeitnehmervertretungen werden auf den Grundlagen des Mitwirkungsgesetzes gewählt. Für die Existenz einer Arbeitnehmervertretung gelten die folgenden Voraussetzungen:
Arbeitnehmervertreter*innen können Mitglied einer Arbeitnehmerorganisation wie Angestellte Schweiz sein und in deren Namen für das Amt kandidieren. Sie können aber auch völlig unabhängig sein.