Muss ich an den Ferien ans Büro denken?

Unter der Palme schnell die Mails checken, auf dem Gipfel ein Geschäftstelefon abnehmen. Das muss nicht sein. So sind die rechtlichen Grundlagen.

Ferien sind da zur Erholung. Wie man die freien Tage verbringt, ist Privatsache. Das muss auch der*die Arbeitgeber*in respektieren.  

Ferien sind zum Erholen da

Konkret bedeutet das: Arbeitnehmende sind nicht verpflichtet, in den Ferien geschäftliche E-Mails zu lesen und zu beantworten und geschäftliche Telefonate abzunehmen. Denn in den Ferien gilt das Recht auf Erholung: Ferien sind dazu da, dass sich Arbeitnehmende erholen können. Das Arbeitsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmende in dieser Zeit von ihrer Arbeitspflicht befreit sind.

«Der Grundsatz lautet, dass man während den Ferien nicht erreichbar sein muss», sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich in einem Interview mit SRF.

E-Mails in den Ferien lesen?

Die Praxis sieht allerdings anders aus, vor allem auf Seite der Arbeitnehmenden. Eine Studie aus Deutschland zeigt auf, dass 66 Prozent der Angestellten auch in den Ferien am Smartphone geschäftliche Nachrichten liest.

Sehr wahrscheinlich geschieht das mit dem Ziel, nach der Rückkehr nicht von einer Flut von Nachrichten überrascht zu werden. Doch es darf von dem*r Arbeitnehmer*in nicht erwartet werden, dass Arbeitnehmende nach den Ferien gleich auf dem neuesten Stand sind, was das E-Mail-Postfach angeht.

«Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeit so zu organisieren, dass man sich in den Ferien entspannen kann – und dass man bei der Rückkehr gegebenenfalls ausreichend Zeit hat, sich auf den neuesten Stand zu bringen», sagt Pierre Derivaz, Rechtsanwalt bei Angestellte Schweiz.

Ausnahmen zum Arbeitsrecht

In betrieblichen Notfällen kann es sein, dass Mitarbeitende ins Geschäft zurückgerufen werden müssen. Dies sollte aber die absolute Ausnahme sein.

So gelingt das Abschalten in den Ferien

  • Richte eine Abwesenheitsnotiz ein, in der du über die Dauer deiner Ferien informierst und einen Kontakt für dringende Fälle angibst.
  • Übergebe wichtige Aufgaben und Termine an eine*n Stellvertreter*in.
  • Es ist einfacher gesagt, als getan: Versuche in den Ferien nicht ans Geschäft zu denken.

Autor*in

Manuela Donati

Manuela Donati

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