Gemeinsam für Bodenleger*innen!

Es ist es geschafft! Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Bodenbelagsbranche für allgemeinverbindlich erklärt.

Nun hat die Bodenbelagsbranche in der Deutschschweiz endlich einen Gesamtarbeitsvertrag. 

Der neue GAV beugt Dumping-Preisen in der Branche vor. Er verhindert unfaire Lohnpraktiken und schlechte Arbeitsbedingungen und schützt damit rund 5‘500 Angestellte in der Bodenbelagsbranche.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung gelten ab Herbst 2025:

  • Lohnuntergrenzen, die existenzsichernde Einkommen garantieren
  • Schutz vor Lohndumping, indem alle Betriebe denselben Regeln unterstellt werden
  • Ein verbindlicher Gesundheitsschutz, insbesondere bei körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Stärkung der fairen Wettbewerbsbedingungen, da seriöse Betriebe vor unlauterem Preisdruck geschützt werden

Das bedeutet für die Mitarbeitenden im Klartext:

  • Mindestlöhne
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Professioneller Umgang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Steigerung der Attraktivität der Branche

Das macht den Unterschied

Der neue GAV markiert einen wichtigen Meilenstein für uns mit grosser signalpolitischer Tragweite. Denn die Bodenbelagsbranche ist Teil des klassischen Ausbaugewerbes und war bislang – abgesehen von einzelnen kantonalen Regelungen – die einzige Branche ohne Gesamtarbeitsvertrag.

Besonders stark litt sie darunter, dass zahlreiche ausländische Firmen und Subunternehmen in der Schweiz zu Dumpinglöhnen tätig waren und dadurch die Existenz vieler einheimischer Fachkräfte bedrohten.

Die Bilateralen Abkommen mit der EU sind aus unserer Sicht wichtig, denn sie stärken den Werkplatz Schweiz und ermöglichen die Mobilität von Fachkräften. Doch der neue GAV ist hier entscheidend, denn er regelt hier die grundlegenden Themen, um die Arbeitnehmenden der Bodenlegerbranche in der Schweiz zu schützen.

Als Arbeitnehmerverband setzen wir uns für alle Angestellten in der Schweiz ein und sind in vielfältigen Branchen, bei Wissens- und Facharbeitern, vertreten. Die Branche der Bodenleger ist ein weiterer Zuwachs und stärkt die Solidarität. Und wichtig zu wissen: Der GAV bleibt nur stark, wenn viele Bodenleger*innen bei uns Mitglied werden und die Unternehmen bei BodenSchweiz Mitglied sind. Denn der Bundesrat verlängert die Bewilligung nur, wenn genügend Arbeitnehmer und Arbeitgeber organisiert sind und damit den GAV unterstützen.

Unsere Stärke ist das «Wir»

Wir haben diesen GAV zusammen mit dem Arbeitgeberverband BodenSchweiz ausgehandelt. Dieser Erfolg war kein Selbstläufer.

Die Reise war lang – und nur möglich dank eurer Unterstützung. Ihr habt gezeigt: Gemeinsam sind wir stark. 

«Der Entscheid ist ein starkes Signal: Bodenleger*innen erhalten endlich klare Lohn- und Gesundheitsschutzstandards. Das macht den Beruf attraktiver – und schafft Sicherheit für die Mitarbeitenden.»

Alexander Bélaz, Präsident von Angestellte Schweiz, fasst den Erfolg in dieser Sache für uns zusammen.

GAV und Mitgliedschaft bei Angestellte Schweiz

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