Slashing: «Zwei Jobs zu haben ist möglich, wenn die Arbeitgeber Verständnis zeigen»
Als du heute Morgen aufwachst, spürst du ein Kratzen im Hals, beginnst zu husten und dein Thermometer zeigt 38 Grad Fieber an: Du kannst unmöglich zur Arbeit gehen und meldest dich bei deinem Arbeitgeber krank. Es ist der Beginn einer Grippe, die dich zwei Wochen lang ans Bett fesselt. Wird dein Gehalt am Monatsende darunter leiden?
Wenn dein Unternehmen über eine Krankentagegeldversicherung verfügt, werden die ausgefallenen Tage je nach Vertrag zu 80 oder 100 % des Lohns bezahlt. Und wenn die Grippe länger andauert – oder eine andere Krankheit auftritt –, umfasst der Versicherungsschutz eine Lohnfortzahlung von bis zu 730 Tagen.
Die Krankentaggeldversicherung wird zu gleichen Teilen durch die Beiträge der Arbeitnehmer (die direkt vom Lohn abgezogen werden) und der Arbeitgeber finanziert. Oft wissen Personen, die schon immer davon profitiert haben, nicht, dass sie im Gegensatz zum KVG oder zur Unfallversicherung in unserem Land nicht obligatorisch ist.
Manche Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern diesen Schutz daher nicht an. Und wenn sie sich für den Abschluss eines Vertrags entscheiden, ist auch die Wahl der Leistungen flexibel. Um die Prämien zu senken, können sie beispielsweise eine Versicherung wählen, die erst ab 30 Tagen Abwesenheit greift – in diesem Fall decken sie diese Wartezeit aus eigener Tasche.
Im Jahr 2024 wurde im Bundesparlament eine Motion eingereicht, die vorschlug, zumindest eine Mindestdeckung verpflichtend zu machen. Sie wurde nicht angenommen.
- Eine grosse Mehrheit der Unternehmen verfügt bereits über eine solche Versicherung
- Branchenspezifische Probleme werden durch die Sozialpartnerschaft geregelt
- Eine obligatorische Lohnausfallversicherung bei Krankheit würde die Prämien in die Höhe treiben
- Das Fehlen einer Versicherung würde Unternehmen umso mehr dazu ermutigen, in Prävention zu investieren, um zu vermeiden, Löhne an abwesende Mitarbeitende zahlen zu müssen
Diese letzte Aussage erinnert an folgenden Punkt: Auch ohne Versicherung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre erkrankten Mitarbeitenden zu entlohnen. Wie lange?
Wenn weder im Vertrag noch in einem eventuellen Gesamtarbeitsvertrag etwas festgelegt ist, hängt dies von der Region und der Betriebszugehörigkeit ab. Im ersten Dienstjahr wird das Gehalt drei Wochen lang weitergezahlt. Diese Dauer verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Nach etwa zwanzig Dienstjahren beträgt sie rund sechs Monate, wobei die Einzelheiten von Region zu Region variieren und sich nach drei grossen Systemen richten: der Berner Skala, der Basler Skala und der Zürcher Skala.
Im Gegensatz zu Versicherungslösungen, bei denen jede neue Erkrankung – und bestimmte Rückfälle – den Zähler wieder auf Null setzen, deckt das gesetzliche System grundsätzlich alle krankheitsbedingten Abwesenheiten innerhalb eines Dienstjahres ab.
Für jede erwerbstätige Person ist es beunruhigend zu wissen, dass bei Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen das Einkommen nur für eine begrenzte Zeit gesichert ist. Zur Belastung durch die Krankheit kommt dann noch die finanzielle Unsicherheit hinzu. Und die Alternativen, wenn die Anzahl der Tage, für die der Lohn garantiert ist, aufgebraucht ist, sind nicht zahlreich: Zunächst auf die Ersparnisse zurückgreifen, sich von der Familie helfen lassen oder Sozialhilfe beantragen – in Erwartung einer Entscheidung der Invalidenversicherung.
Hat man das Recht, einen kranken Mitarbeiter zu entlassen? Ja, aber erst nach einer bestimmten Schutzfrist. Zu den gesetzlichen Fristen können Sie unseren Artikel zu diesem Thema lesen: (Link).
Die weitere Vorgehensweise ist jedoch heikel: Eine Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung setzt nämlich voraus, dass man arbeitsfähig ist. Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit gehört man daher nicht zu den Anspruchsberechtigten.
Wenn man während einer Phase der Arbeitslosigkeit erkrankt, ist der Schutz wiederum gering. Das AVIG gewährleistet die Zahlungen für 30 Tage während der gesamten Rahmenfrist. Danach erhält man keine Leistungen mehr. Nur die Kantone Genf und Waadt haben eine Krankentaggeldversicherung für Arbeitslose eingeführt. Die Dauer variiert dabei je nach Rahmenfrist, kann aber bis zu fünf Monate betragen.
Für Personen, die bei der Invalidenversicherung gemeldet sind, gilt eine Sonderregelung: Die Arbeitslosenversicherung zahlt ihnen ab einer Arbeitsfähigkeit von 20 % die volle Taggeldleistung.
Ja. Diese Option wird häufig von Selbstständigen oder Personen gewählt, die für einen Arbeitgeber ohne Kollektivversicherung arbeiten. Im Falle von Arbeitslosigkeit kann eine solche Option ebenfalls nützlich sein, man muss jedoch wissen, dass die Prämien in der Regel sehr hoch sind – sie liegen in etwa auf dem Niveau der KVG-Prämien.
Im Falle einer Entlassung sind Arbeitgeber verpflichtet, den entlassenen Mitarbeitern die Möglichkeit anzubieten, als Einzelperson in ihrer Erwerbsausfallversicherung versichert zu bleiben. Aufgrund der Höhe der Prämien entscheiden sich jedoch nur wenige Personen für diese Option.
Eine heikle Situation also, zumal die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage heutzutage zunimmt. Aus welchen Gründen und wie reagieren die Versicherungen?
Mehr dazu unter diesem Link (Artikel 2).