Ist mein Lohn gesichert, wenn ich krank bin?
Zwischen 2010 und 2024 stieg die Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage in der Schweiz von 6,3 auf 8,5 Tage pro Jahr und Vollzeitstelle. Eine Zahl, die im Vergleich zu den Nachbarländern (Deutschland meldet für 2024 14,8 Tage) beruhigend wirkt, abgesehen davon, dass die Zahl der psychischen Erkrankungen zunimmt.
Laut einer Studie von Swica aus dem Jahr 2022 handelt es sich bei psychisch bedingten Arbeitsausfällen in 95 % der Fälle um Vollzeitausfälle, die im Durchschnitt 218 Tage dauern – also doppelt so lange wie bei körperlichen Erkrankungen. Junge Menschen sind besonders betroffen: Die Invalidenversicherung sprach Ende 2025 von Massnahmen, um den Zugang zu Renten aus psychischen Gründen auf unter 30-Jährige zu beschränken, da die Zahl der Anträge steigt.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer*innen ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen müssen, warum sie krank sind. Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Psychiater ausgestellt, ist der Grund offensichtlich, aber auch Allgemeinmediziner können solche Bescheinigungen ausstellen. Daher sind die genauen Zahlen nach wie vor schwer zu beziffern.
In jedem Fall belaufen sich die Kosten für Fehlzeiten auf mehrere zehn Milliarden, und die Erwerbsausfallversicherungen sind als Erste gefordert, diese zu decken. Dies erklärt, warum sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit regelmässig auf Fachärzte zurückgreifen, die den Patienten untersuchen und seinerseits die Arbeitsunfähigkeit beurteilen, um diese zu bestätigen, zu relativieren oder zu widerlegen sowie Lösungen für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erarbeiten. Dies kann durch eine schrittweise Wiederaufnahme der Arbeit oder durch Case-Manager geschehen. Im Bereich der psychischen Gesundheit ist dies heikler, da die Erkrankungen nicht durch Bluttests oder MRT-Befunde nachgewiesen werden können.
Nach Angaben der Sozialdienste können manche Menschen durch die Gutachten stark gestresst sein. Sie befürchten, dass ihnen ihre Leistungen entzogen werden, obwohl sie noch zu geschwächt sind, um wieder zu arbeiten, und dies allein aus Kostengründen. Ein Termin bei einem medizinischen Gutachter bedeutet auch, dass man seinen Zustand erneut detailliert schildern muss, was sich als aufdringlich empfinden lassen kann, wenn man über seine psychischen Probleme sprechen muss.
Krankentaggeldversicherungen sind nicht obligatorisch und unterliegen dem Privatrecht. Sie haben daher das Recht, einen Vertrag für ein Unternehmen zu kündigen, das ihnen hohe Kosten verursacht. Einige Fälle sorgten für Schlagzeilen: Versicherungsgesellschaften haben Verträge gekündigt und sich geweigert, neue Angebote zu unterbreiten. Dies hat schädliche Folgen für die psychische Sicherheit der betroffenen Arbeitnehmer*innen.
Zudem können Unternehmen, die viele Fälle von Langzeitkrankheit melden, mit deutlichen Prämienerhöhungen rechnen. Und ein Arbeitgeber, der eine Erwerbsausfallversicherung abschliesst, kann nur schwer den Anbieter wechseln. Bei einer Ausschreibung ist die Prämie des konkurrierenden Versicherers fast immer höher als die aktuelle Prämie.
Auch die Frage der bereits laufenden Schadenfälle bei einem Versicherungswechsel stellt ein Problem dar. Wenn ein neuer Versicherer einen Vertrag von einem seiner Konkurrenten übernimmt, muss er anstelle des bisherigen Versicherers die Zahlung der Taggelder für bereits offene Fälle übernehmen. Dies führt automatisch zu Verlusten von Anfang an, während der bisherige Versicherer mit einem Gewinn davonkommt.
Diese Fragen beschäftigen die Branche. Laut der NZZ soll die Frage der Haftung für laufende Schadenfälle im Jahr 2027 überprüft werden. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) hat dies in einer Pressekonferenz Anfang 2026 angekündigt. Zudem erwägt der SVV eine Notlösung für Unternehmen, die ohne eigenes Verschulden keine Taggeldversicherung mehr finden.
Diese jüngsten Entwicklungen zeigen, dass es in jedem Fall auch im Interesse der Arbeitgeber liegt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die psychische Gesundheit nicht beeinträchtigt. Im Bereich der Unfälle hat sich aktive Prävention weitgehend bewährt. Es wäre ideal, wenn dies auch für die Bekämpfung psychischer Erkrankungen gelten würde, obwohl der multifaktorielle Charakter dieser Erkrankungen die Sache erschwert. Burnout gilt nämlich nicht als Berufskrankheit, da auch Ereignisse im Privatleben eine Rolle bei Erschöpfung, Angstzuständen oder Depressionen spielen.
Wir ermutigen Unternehmen, in Prävention zu investieren. Auch auf die Gefahr hin, eine pessimistische Sichtweise zu vermitteln: Die aktuellen Umwälzungen in der Arbeitswelt durch KI und die unsichere Wirtschaftslage sind ebenfalls Risikofaktoren für psychisch bedingte Fehlzeiten.
*Quellen:
Neue Studie deckt die Gründe für psychisch bedingte Arbeitsausfälle auf – SWICA
Psychische Erkrankungen: Krankheitsausfälle belasten Unternehmen und Versicherer