Rechtsschutz & juristische Beratung
Es ist kurz nach sieben, als Sandra die Bürotür aufschliesst. Vier Wochen war sie weg. Diagnose: Burnout, dazu eine depressive Phase. Ihr Arzt wollte sie länger krankschreiben. Doch die Angst, ihre Stelle zu verlieren, war stärker.
Sandra arbeitet seit fünfzehn Jahren in der Qualitätssicherung. Kolleginnen beschreiben sie als exakt, zuverlässig, loyal. Die Probleme beginnen, als vor einem Jahr eine neue Teamleiterin übernimmt. Sie kontrolliert jeden Eintrag in Prüfprotokollen, verlangt tägliche Berichte, will bei jeder E-Mail ins CC. Was vielleicht harmlos klingt, hinterlässt Spuren: Gereiztheit, Spannungen im Team. Nach Monaten der Daueranspannung folgt der Zusammenbruch. Die Hausärztin schreibt Sandra krank.
Zurück am Arbeitsplatz passiert, was Fachleute in solchen Situationen oft beobachten: Wer erschöpft zurückkehrt, macht Fehler. Bei Sandra sind es Qualitätsprüfungen, die sie nicht protokolliert hat. Das ist zwar schnell korrigiert und verursacht keinen langfristigen Schaden. Die Antwort der Vorgesetzten ist aber überraschend: eine schriftliche Verwarnung. Für Sandra bricht damit das Letzte weg, was sie noch gehalten hat. Sie steckt fest, ist gesundheitlich am Limit und beruflich in der Sackgasse.
Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen (Fürsorgepflicht, Art. 328 OR). Dauerhaftes Mikromanagement, Kontrolle und fehlendes Vertrauen können diese Pflicht verletzen, mit realen gesundheitlichen Folgen.
Die genauen Massnahmen sind vom Einzelfall abhängig. Das Gesetz verlangt aber vom Arbeitgeber, alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Wenn der Arbeitgeber von einer belasteten Situation bzw. auch vom Mobbing eines Mitarbeitenden erfährt, hat er geeignete Weisungen und Massnahmen einzuleiten.
Sandra überlegt sich, sofort zu kündigen und das Unternehmen zu verlassen. So verständlich der Impuls von Sandra ist, der Entscheid will überlegt sein.
Denn für Arbeitnehmende gilt: Um keine Einbussen bei der Arbeitslosenkasse zu haben, sollte man erst kündigen, wenn ein neuer Job vorliegt. Oder aber man kann der Arbeitslosenkasse ein Arztzeugnis vorlegen, welches attestiert, dass der Job unzumutbar ist.
Die Arbeitssituation ist schwierig, keine Frage. Doch Sandra kann verschiedene Massnahmen ergreifen, ohne gleich zu kündigen.
ABER: Jede Situation hat ihre eigene Konstellation: die Vorgesetzte, das Team, die eigene Rolle, die Lebensphase, der finanzielle Spielraum, die Lage in der Branche. Was bei der einen Person für Entlastung sorgt, verschärft bei der anderen den Konflikt. Bei jedem Ratschlag sollte geprüft werden, ob er zur eigenen Person passt. Und wenn sich trotz allem nichts bewegt, kann ein Stellenwechsel die bessere Lösung sein als weiteres Aushalten.