ANV im Betrieb, aber wo?  

Bist du neu in deinem Unternehmen und hast ein Problem am Arbeitsplatz, z.B. mit deiner Vorgesetzen, mit Kolleg*innen oder anderen Institutionen im Unternehmen? Wenn HR und Vorgesetzte nicht helfen, deine Probezeit vorbei ist und du erst mal Klärung willst, dann wende dich an deine Arbeitnehmervertretung (ANV).

Gerade in einem Grossbetrieb fühlt man sich am Anfang schnell verloren. Die gute Nachricht: In vielen grösseren Unternehmen gibt es eine Arbeitnehmervertretung (ANV) oder auch Personalkommission oder Betriebskommission genannt. Sie vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsleitung und kann dir in genau solchen Situationen zur Seite stehen. Nur: Woher weisst du, ob es sie in deinem Betrieb gibt?

So findest du es heraus:

  • Intranet durchsuchen: Stichworte wie «Personalkommission», «ANV» oder «Mitarbeitervertretung» führen dich meist direkt ans Ziel.
  • Kolleg*innen fragen: Wer schon länger dabei ist, weiss in der Regel, wer im Gremium sitzt und wie man es erreicht.
  • Aushänge und Protokolle checken: Eine ANV informiert oft am Schwarzen Brett, im Intranet oder per Mail über ihre Arbeit.
  • Personalreglement lesen: Dort ist die betriebliche Mitwirkung der ANV oder Personalkommission häufig verbindlich festgehalten.
  • Beim Einführungstag nachhaken: Manchmal stellt die ANV sich beim Onboarding vor oder wird erwähnt. Schau mal in den Unterlagen nach.

Eine ANV berät dich vertraulich, begleitet dich zu schwierigen Gesprächen und hilft dir, deine Rechte einzuordnen. Wichtig zu wissen: Sie ist unabhängig vom HR und deinen Vorgesetzten. Was du ihr anvertraust, wird sie vertraulich behandeln.

Findest du niemanden oder gibt es in deinem Betrieb noch gar keine ANV? Dann wende dich an Angestellte Schweiz. Wir können dich beraten und dir in deinem individuellen Thema weiterhelfen.

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